DATEV-Gremien im Überblick
Die DATEV eG verfügt über fünf Gremien. Während Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung vom Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben sind, handelt es sich bei Beirat und Vertreterrat um zusätzliche, freiwillige Organe, die in der Satzung der DATEV verankert sind.
Die drei gesetzlich vorgeschriebenen Gremien Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung sind untereinander weisungsunabhängig. Zwischen ihnen besteht, durch Gesetz und Satzung geregelt, eine klare Aufgabenteilung: Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands. Die Vertreterversammlung hat Beschlussrecht über die Satzung und andere im Gesetz aufgeführte Grundsatzfragen der Genossenschaft. Alle drei Organe sind dem Gesamtinteresse der Genossenschaft und der wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet.
Mit Beirat und Vertreterrat hat die DATEV freiwillig zwei weitere Gremien geschaffen, die dem Vorstand beratend zur Seite stehen. Der Beirat erfüllt die Aufgabe, die berufsständischen Anliegen der DATEV zu fördern. Der Vertreterrat berät den Vorstand aus Anwendersicht.
Organe der DATEV eG
Broschüre zu den Gremien
Alles, was Sie rund um die Gremien der DATEV eG wissen sollten, haben wir kompakt in einer Broschüre für Sie zusammengestellt.