Die DATEV-Satzung regelt die Grundlagen des Unternehmens DATEV eG – also der Genossenschaft. Sie beschreibt ihren Zweck, ihre Organisation und die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
In der Satzung finden Sie auch die Wahlordnung zur Vertreterversammlung.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick
- Genossenschaftlicher Auftrag
DATEV ist eine Genossenschaft mit dem Zweck, ihre Mitglieder – insbesondere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte – in ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterstützen. Die Mitgliederförderung steht zu jeder Zeit im Mittelpunkt. - Unternehmensgegenstand und Leistungen
Der Unternehmensgegenstand ist die Förderung der Mitglieder durch Entwicklung und Bereitstellung von IT-Lösungen, Beratung und Schulungen, Outsourcing-Dienstleistungen, Unterstützung bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen: DATEV ist ein Dienstleister und Partner für ihre Mitglieder, nicht bloß ein Softwareanbieter. - Mitglieder und Mitbestimmung
Die Mitglieder sind die Anteilseigner der Genossenschaft. Die Mitgliedschaftsrechte werden in der Vertreterversammlung durch die von den Mitgliedern demokratisch gewählten Vertreter wahrgenommen. - Demokratische Strukturen
Die Organe der DATEV eG (Vertreterversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand, Vertreterrat und Beirat) sind in der Satzung klar geregelt.