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- 35960 Die neue StBVV 2025
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Gravierende Änderung der StBVV in 2025
Erscheinungstermin: abh. von der Gesetzgebung
Ab 2025 wird die Steuerberatervergütung durch verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen gravierend geändert: Erhöhungen der Zeitgebühren und der Tabellen, Änderungen bezüglich der Vereinbarungen und der Abrechnungen, neue Tätigkeiten, neuer Gegenstandswert für die Buchführung, Zentralisierung der rechtsberatenden Tätigkeiten und Digitalisierung.
Die Zeitgebühr steigt um 10 %, allerdings wird eine minutengenaue Abrechnung ohne Aufrundung auf halbe Stunden verlangt, was eine präzise Kalkulation notwendig macht. Wird falsch kalkuliert, sinkt die Gebühr trotz Erhöhung des Gebührenrahmens.
Die Vergütungsvereinbarungen werden neu geregelt. Die Pauschalvereinbarung nach § 14 StBVV wird als Spezialregel aufgehoben und durch die (geänderte) Normalregelung des § 4 StBVV und die neuen §§ 4a StBVV (niedrigere Vergütung) und § 4b StBVV (fehlerhafte Vergütung) ergänzt.
Ein neuer Gegenstandswert für Buchführungen (§ 33 Abs. 6 StBVV) honoriert diese Tätigkeit je nach Folgetätigkeit: Bilanzierung oder Überschussrechnung. Die Sätze für die Lohnbuchführung sowie der Auslagenersatz für Auswärtstätigkeiten steigen. Neue Tätigkeiten werden in den Gebührenkatalog aufgenommen und der Katalog des § 24 Abs. 5 (neu) StBVV für Tätigkeiten nach der Zeitgebühr wird neu sortiert. Der Antrag auf verbindliche Auskunft wird in § 22 StBVV integriert.
Bedeutsam ist, alle rechtsberatenden Tätigkeiten werden zentral über den § 40 StBVV abgerechnet, wobei § 45 StBVV entfällt. Die anzuwendenden Regeln für das Rechtsbehelfsverfahren und die gerichtlichen Verfahren werden mit Hinweisen und Beispielen erläutert. Zusätzlich werden alle Tabellen werden erhöht.
Die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens der Änderungen sind im neu verankerten § 41 StBVV geregelt.
Die aufgeführten Änderungen betreffen alle Steuerberaterinnen und Steuerberater. Somit müssen sie ihre Kalkulationen und Vereinbarungen entsprechend anpassen. Das Kompaktwissen enthält umfassende Hinweise und Beispiele, die bei der Neufindung unterstützen, sowie Anleitungen zur korrekten Rechnungsdarstellung. Außerdem wird gezeigt, ab wann die Änderungen anzuwenden sind.
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Steuerberater, Diplom-Volkswirt
Heinrich Weiler ist Partner der Sozietät Böttges - Papendorf - Weiler (bpw) sowie Hauptgeschäftsführer a.D. der Steuerberaterkammer Köln.
Sein Spezialgebiet ist Internationales Steuerrecht und Vergütungsrecht. Er befasst sich überwiegend mit Steuergestaltungsberatung und privater Vermögensplanung und betreut vornehmlich Freiberufler- und Privatmandate sowie Verbände und Vereine.
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