Fahrtkostenzuschüsse, Jobtickets und Firmenräder
- Anhebung der Entfernungspauschale durch Steueränderungsgesetz 2025
- Neuer Preis für Deutschland-Ticket ab 01.01.2026
Erscheinungstermin: vsl. Februar 2026
Beschreibung
Mobilität wird in Deutschland immer teurer. Viele Unternehmen reagieren darauf, indem sie ihren Mitarbeitenden verschiedene Mobilitätsbenefits anbieten. Diese entlasten Arbeitnehmer finanziell und steigern gleichzeitig die Attraktivität der Arbeitgeber – ein entscheidender Vorteil in Zeiten des Fachkräftemangels.
Gerade der Bereich der Mobilität bietet Unternehmen ein breites Spektrum steuerlich interessanter Zusatzleistungen: vom klassischen Fahrtkostenzuschuss über das Deutschland-Ticket bis hin zu Angeboten zur Förderung der Elektromobilität oder der Überlassung sog. Firmenräder. Auch ein Mix verschiedener Mobilitätslösungen ist möglich, um die Mitarbeitenden individuell zu unterstützen.
Ab dem 01.01.2026 treten wichtige gesetzliche Änderungen bei Arbeitgeberleistungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. So steigt u.a. der Preis für das Deutschland-Ticket. Positiv wirkt sich dagegen die dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale aus: Die sog. Pendlerpauschale wird ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent angehoben. Dadurch können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden künftig einen höheren steuerfreien Fahrtkostenzuschuss für den täglichen Weg zur Arbeit gewähren.
Besonders attraktiv - auch aus steuerlicher Sicht - ist die Überlassung von betrieblichen Firmenfahrrädern inklusive E-Bikes. Durch Gehaltsumwandlung profitieren Mitarbeitende von geringeren Steuern und Sozialabgaben, während beim Leasing solcher Fahrräder für Arbeitgeber keine direkten Zusatzkosten entstehen.
Informieren Sie mit dieser Broschüre Ihre Mandantinnen und Mandanten über die im Jahr 2026 zu beachtenden Regelungen zu Arbeitgeberleistungen rund um das Thema Mobilität.
Kurzinfo
Digitale Fachliteratur
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Weitere Informationen unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.-Nr. 65524).
Autor
Axel-Friedrich Foerster
Betriebswirt (VWA)
Herr Axel-Friedrich Foerster ist zuständig für Grundsatzfragen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bei dem Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE AG in Nürnberg. Zuvor war er bei der Schwarz Gruppe und im Energiekonzern E.ON zentraler Ansprechpartner für Fragen der nationalen und internationalen Arbeitnehmerbesteuerung. Er verfügt über langjährige Erfahrungen und umfangreiches Praxiswissen und ist Mitglied in mehreren Fachgremien.
Details & Preise
Fahrtkostenzuschüsse, Jobtickets und Firmenräder
Erscheinungstermin: vsl. Februar 2026