Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen rückt näher: Ab 2027 greift die Versandpflicht stufenweise. Für Kanzleien ist deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt, den eigenen Rechnungsausgang auf die E-Rechnung umzustellen.

Mit DATEV Eigenorganisation compact, classic und comfort können Sie E-Rechnungen bereits heute erstellen und versenden. So integrieren Sie die E-Rechnung in Ihre bestehenden Kanzleiprozesse und bereiten Ihren Rechnungsausgang frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vor.

So erstellen und versenden Sie E-Rechnungen mit DATEV Eigenorganisation

  1. E-Rechnungen einrichten: Schalten Sie die E-Rechnung in DATEV Eigenorganisation frei und nehmen Sie die erforderlichen Einstellungen vor.
  2.  E-Rechnung erstellen: Erstellen Sie Ihre Rechnung anschließend direkt in DATEV Eigenorganisation im passenden E-Rechnungsformat.
  3. E-Rechnung versenden: Versenden Sie die E-Rechnung digital an Ihre Mandantinnen und Mandanten.
  4. Rechnung ablegen und GoBD-konform archivieren: Speichern Sie die Rechnung in DATEV DMS oder der DATEV Dokumentenablage und integrieren Sie sie damit in Ihre digitale Dokumentenorganisation.

Tipp: Nutzen Sie das TRAFFIQX®-Netzwerk für den sicheren Rechnungsaustausch mit Ihren Mandanten.

  • Ihre Mandanten erhalten mit der kostenpflichtigen Aktivierung des DATEV E-Rechnungspostfachs auf der DATEV E-Rechnungsplattform automatisch eine TRAFFIQX®-ID.
  • Tragen Sie dafür die TRAFFIQX®-ID Ihres Mandanten in die DATEV Eigenorganisationslösungen ein.

E-Rechnungsschreibung in DATEV Eigenorganisation entdecken

Sehen Sie, wie die E-Rechnungsschreibung in DATEV Eigenorganisation funktioniert. Die Einblicke zeigen Ihnen, wie Sie E-Rechnungen direkt in Ihrer bestehenden Kanzleilösung erstellen und versenden.

Steuerberaterin am Computer

E-Rechnung in Ihrer Kanzlei erfolgreich umsetzen

Sie möchten die Anforderungen der E-Rechnung besser einordnen und die nächsten Schritte für Ihre Kanzlei kennenlernen? DATEV Info online zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie die E-Rechnung in Ihrer Kanzlei umsetzen können.

Steuerberaterin berät Mandantin

Denken Sie auch an Ihre Mandantinnen und Mandanten

Mit der zunehmenden Verbreitung der E-Rechnung verändert sich nicht nur der Rechnungsausgang Ihrer Kanzlei. Auch Ihre Mandantinnen und Mandanten müssen ihre Prozesse für das Erstellen, Versenden, Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen vorbereiten.

Nutzen Sie die Umstellung deshalb auch als Anlass, die gemeinsamen Rechnungsprozesse zu betrachten und Ihre Mandantinnen und Mandanten bei den nächsten Schritten zu begleiten.