Wer kann Bildungspartner werden?

  • Grundsätzlich bestell- und leistungsberechtigt sind Hochschulen, Berufsschulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die nachweisen, dass ihre Bildungsinhalte dem Ziel der Nachwuchsqualifizierung für DATEV-Mitglieder und deren Mandanten dienen. 
  • Partnerschaftsfähig sind darüber hinaus (freiberuflich tätige) Unterrichtende. Der Fokus dieser Partnerschaft liegt auf der Unterrichtsvorbereitung und Wissenserhaltung. Der Leistungsumfang ist daher eingeschränkt. 

Gemeinsam starten!

Die Ausgestaltung der Partnerschaft ist frei - und damit variantenreich. Die Partnerschaft mit Leben zu füllen ist Chance und Aufgabe zugleich. Gerne unterstützen wir die Unterrichtenden auf diesem Weg persönlich. 

Damit das Erstgespräch möglichst erfolgreich verläuft, freuen wir uns, wenn Sie uns ein wenig über sich bzw. Ihre Bildungseinrichtung mitteilen, z. B.:  
 

  • Haben Sie bereits Erfahrungen mit DATEV-Inhalten oder im Unterrichten von DATEV Software?
  • Auf welches Ausbildungsziel zahlen Ihre Bildungsmaßnahmen ein?
  • Gibt es bereits konkrete Planungen von Bildungsmaßnahmen? 

Voraussetzung zur Software-Nutzung prüfen

Im Fokus der Bildungsmaßnahme steht häufig der Zugriff auf DATEV-Software zu Schulungszwecken. 
 
  • Als Bildungseinrichtung haben Sie die Wahl zwischen DATEV Software online und lokaler Installation.
  • Als Dozent steht Ihnen die lokale Installation offen.

Sind Sie beim Steuerberater oder im Unternehmen tätig?

Nutzen Sie die auf Ihre Tätigkeit hin optimierten Angebote zu Wissen und Weiterbildung!

Nächster Schritt auf Ihrem Weg zur Bildungspartnerschaft

Nach Erstkontakt, individueller Beratung und interner Prüfung erhalten Sie die Antragsformulare zur Beantragung der Bildungspartnerschaft. Hier geht die Reise für Sie weiter.