Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Verfahren, um Jahresabschlüsse bzw. Einnahmenüberschussrechnungen digital und strukturiert an Banken und Sparkassen zu übermitteln – statt Papierunterlagen.
Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen ihren Jahresabschluss oder ihre Einnahmenüberschussrechnung bei den Banken einreichen. Oft übernimmt Ihre Steuerberatungskanzlei diesen digitalen Vorgang.
Was bietet Ihnen der Prozess?
Vor der digitalen Übermittlung druckten die Kanzleien die Bilanz aus und übergaben sie den Mandanten. Diese mussten die Bilanz und den gedruckten Bericht unterschreiben und an die Bank weiterleiten. Die Bank nahm dann den gedruckten Bericht und erfasste die Zahlen manuell.
Mit der elektronischen Übermittlung entfällt dieser zeitintensive, manuelle, papiergebundene und fehleranfällige Prozess. Durch die schnelle und fehlerfreie Bearbeitungsmöglichkeit der Bank kann Ihr Kreditantrag zügig bearbeitet und genehmigt werden. Oft erhalten Sie auch günstigere Konditionen.
Heute ist es möglich, kurzfristig ein Bankgespräch wahrzunehmen. Denn die Kanzlei kann den Jahresabschluss schnell übermitteln, die Bank die Daten sofort einspielen und auf die Zahlen zugreifen. Mit dem verschlüsselten Verfahren sind Ihre sensiblen Daten natürlich vor unberechtigten Zugriffen in der DATEV-Cloud geschützt.
Was müssen Sie tun?
- Welche Vereinbarungen zum digitalen Finanzbericht treffen Sie mit Ihrer Bank und der Kanzlei?
Eine Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Übermittlungsverfahren ist, dass Ihr Kreditinstitut ebenfalls am Verfahren teilnimmt. Ob dies der Fall ist, zeigt Ihnen diese aktuelle Übersicht der Teilnehmer. Sollten Sie Ihre Bank oder Sparkasse noch nicht in der Übersicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.
Im nächsten Schritt müssen Sie einmalig eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung für jedes Kreditinstitute separat abgeben. Die Bank erstellt dazu eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE), in der Sie sich verpflichten, ab sofort und bis auf Widerruf Ihre Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen der Bank als digitalen Finanzbericht bereitzustellen. Zur Identifizierung werden Ihre Kundennummer sowie die Bankleitzahl der kreditgebenden Bank benötigt. Beides teilt Ihnen die Bank auf der TVE mit. Damit wird der digitale Abschluss – auch ohne Unterschrift – dem Papierabschluss gleichgestellt. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.
Als Unternehmer übergeben Sie eine Kopie dieser TVE am besten an Ihren abschlusserstellenden Steuerberater oder ihre Steuerberaterin.
Aus datenschutz- und haftungsrechtlichen Gründen und zu Ihrer Sicherheit empfiehlt es sich, die elektronische Übermittlung von Mandantendaten durch eine Kanzlei an Dritte schriftlich zu vereinbaren. Sie unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung, damit Ihre Steuerberatungskanzlei Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen mit dem DiFin an Banken und Sparkassen versenden darf. Zusätzlich wird damit auch die Haftungsfrage geklärt.
Im Auftrag des Unternehmens übermittelt der Steuerberater ab diesem Zeitpunkt regelmäßig den Jahresabschluss/die EÜR mit dem Digitalen Finanzbericht über das DATEV-Rechenzentrum an die Bank.
Rückkanal
Die digitale Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an Banken und Sparkassen hat sich zu einem Standardverfahren etabliert. Bereits beim Start des digitalen Finanzberichts im Jahr 2018 wurde mit der Deutschen Kreditwirtschaft vereinbart, dass es neben dem Hinweg auch einen Rückkanal geben soll. 2023 wurde dieser zwischen Kreditinstituten und Steuerberatungskanzleien eingerichtet. Damit werden auch die Prozesse in den Unternehmen und Kanzleien stärker digital unterstützt.Im Rahmen des Kreditvergabeprozesses werden Kreditinformationen (Zins- und Tilgungspläne, Kontokorrentlinie, Übersicht der Sicherheiten) den Steuerberaterinnen und Steuerberatern wie beim DiFin-Hinweg über IT-Dienstleister in strukturierter, digitaler Form bereitgestellt.
Steuerberatungskanzleien erhalten über den digitalen Rückkanal sofort die aktuellen Kreditparameter sowie Zins- und Tilgungspläne. Damit kann Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater Sie als Unternehmer schneller, detaillierter und individueller mit einer stets aktuellen Qualitätsbuchführung gut beraten. Dies gilt sowohl für das Controlling Ihres Unternehmens als auch für die Unternehmensentwicklung. Und natürlich auch bei zukünftig notwendigen Kreditanträgen oder Kreditverlängerungen.
Profitieren Sie von den Vorteilen
- Effizienter Ablauf
Die elektronische Übermittlung erspart ein zeitaufwändiges, manuelles, papiergebundenes und fehleranfälliges Verfahren. - Nachhaltig handeln
Durch eine konsequente digitale Übermittlung leisten Sie einen Beitrag zur Ressourcenschonung und reduzieren den CO2-Ausstoß. - Optimale Vorbereitung auf das Bank-/ Kreditgespräch
Schnellere Bearbeitung von Kreditantrag/-prolongation durch kürzere Durchlaufzeiten.