Ermöglichen Sie Ihrem Kreditinstitut den einfachen, digitalen Zugang zu Ihrem Jahresabschluss oder Ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Mit dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) - einem bundesweit standardisierten Übermittlungsverfahren - beauftragen Sie Ihre Steuerkanzlei diese Unterlagen papierlos, strukturiert und sicher an Ihre Bank oder Sparkasse zu übermitteln.
Profitieren Sie von den Vorteilen
Rückkanal – Ihre Bankdaten digital im Blick
Neben der Übermittlung („Hinweg“) gibt es auch einen digitalen Rückkanal. Dabei stellt Ihr Kreditinstitut Ihrer Kanzlei relevante Kreditinformationen wie beispielsweise Zins- und Tilgungspläne sowie Sicherheiten bereit. Diese Daten unterstützen Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater dabei, Ihre Liquidität fundierter und aussagekräftiger zu beurteilen und Sie optimal auf Bankgespräche vorzubereiten.
So einfach nehmen Sie teil
- Teilnahme prüfen
Prüfen Sie, ob Ihr Kreditinstitut bereits am Verfahren teilnimmt (Teilnehmende Banken und Sparkassen) - TVE herunterladen
Unterschreiben Sie die Teilnahme-und Verbindlichkeitserklärung (TVE) Ihrer Bank einmalig pro Institut und stellen Sie damit die Gleichstellung des digitalen Abschlusses mit der Papierform sicher. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen. - Ihre Steuerkanzlei informieren
- Geben Sie Ihrer Steuerkanzlei eine Kopie der TVE.
- Schließen Sie gemeinsam eine Vereinbarung zur elektronischen Übermittlung und Haftung ab.
Danach übermittelt Ihre Kanzlei Ihre Abschlüsse oder EÜR künftig direkt digital über DATEV an Ihre Bank.