Frau vor dem Monitor im Büro

Ermöglichen Sie Ihrem Kreditinstitut den einfachen, digitalen Zugang zu Ihrem Jahresabschluss oder Ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Mit dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) - einem bundesweit standardisierten Übermittlungsverfahren - beauftragen Sie Ihre Steuerkanzlei diese Unterlagen papierlos, strukturiert und sicher an Ihre Bank oder Sparkasse zu übermitteln. 

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Schnellere Kreditbearbeitung - oft bessere Konditionen

    Ihre Bank erhält die Daten unmittelbar und kann Kreditanträge schneller bearbeiten. Spontane Banktermine sind problemlos möglich, da Ihre Steuerkanzlei den Jahresabschluss direkt digital übermitteln kann.

  • Sichere, papierlose Prozesse

    Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über das DATEV-Rechenzentrum in der DATEV-Cloud. So bleiben Ihre sensiblen Finanzdaten zuverlässig vor unberechtigtem Zugriff geschützt – ganz ohne Papier. 

  • Nachhaltig und ressourcenschonend

    Durch die digitale Übermittlung reduzieren Sie Papierverbrauch, Versandaufwand und CO₂-Emissionen – ein Plus für Umwelt und Effizienz.

Rückkanal – Ihre Bankdaten digital im Blick

Neben der Übermittlung („Hinweg“) gibt es auch einen digitalen Rückkanal. Dabei stellt Ihr Kreditinstitut Ihrer Kanzlei relevante Kreditinformationen wie beispielsweise Zins- und Tilgungspläne sowie Sicherheiten bereit. Diese Daten unterstützen Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater dabei, Ihre Liquidität fundierter und aussagekräftiger zu beurteilen und Sie optimal auf Bankgespräche vorzubereiten.  

So einfach nehmen Sie teil

  1. Teilnahme prüfen 
    Prüfen Sie, ob Ihr Kreditinstitut bereits am Verfahren teilnimmt (Teilnehmende Banken und Sparkassen)
  2. TVE herunterladen 
    Unterschreiben Sie die Teilnahme-und Verbindlichkeitserklärung (TVE) Ihrer Bank einmalig pro Institut und stellen Sie damit die Gleichstellung des digitalen Abschlusses mit der Papierform sicher. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.
  3. Ihre Steuerkanzlei informieren 
    1. Geben Sie Ihrer Steuerkanzlei eine Kopie der TVE. 
    2. Schließen Sie gemeinsam eine Vereinbarung zur elektronischen Übermittlung und Haftung ab.

Danach übermittelt Ihre Kanzlei Ihre Abschlüsse oder EÜR künftig direkt digital über DATEV an Ihre Bank.