Hinweis: Abkündigung des Branchenpakets auf Basis SKR49
Mit dem neuen Branchenpaket für Vereine, Stiftungen und gGmbHs auf Basis des SKR42 steht Ihnen eine anwenderfreundliche und zukunftsfähige Branchenlösung zur Verfügung. Es löst das bisherige Branchenpaket (SKR49) ab.
Wichtig
- Eine Neuanlage von Mandantenbeständen mit SKR49 war letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2023 möglich.
- Eine Jahresübernahme von Mandantenbeständen mit SKR49 auf SKR49 war letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2024 möglich.
- Seit 2025 kann nur noch mit dem neuen Kontenrahmen SKR42 gebucht werden.
Weitere Informationen zur Abkündigung
Unterstützung bei der Umstellung auf das neuen Branchenpaket
- DATEV Hilfe-Video - Jahresübernahme auf das neue Branchenpaket SKR42 durchführen
- Neues Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs (SKR42): Umfang und Einrichtung (Hilfe-Dokument 1022813)
- Fragen und Antworten zum SKR42
- Digitaler DATEV-Service-Assistent (Stellen Sie Ihre Frage zum SKR42)
- Lernvideo - Umstellung und Einrichtung des Branchenpaketes für Vereine, Stiftungen, gGmbHs auf die Lösung SKR42
Unterstützung durch DATEV
Branchenpaket von DATEV
Das Branchenpaket für Vereine, Stiftungen und gGmbHs unterstützt Sie bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen zur Rechnungslegung und Besteuerung. Es erleichtert die Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundsätze im Rahmen der Buchführung und sorgt für eine klare und strukturierte Zuordnung aller Einnahmen und Ausgaben.
Mit dem speziell entwickelten Kontenrahmen 42 können Sie Ihre Buchungen transparent erfassen. In Verbindung mit dem KOST-1-Feld lassen sich finanzielle Mittel präzise zuordnen. So behalten Sie jederzeit den Überblick über die finanzielle Struktur Ihrer Organisation.
Fünf Gründe für das Branchenpaket Vereine, Stiftungen und gGmbHs
DATEV Lösungen für Vereine, Stiftungen und gGmbHs
Sind Sie fit für die E-Rechnung?
Unternehmen - auch Vereine, Stiftungen und gGmbHs, die nach § 2 UStG eine unternehmerische Tätigkeit ausführen - müssen seit 1. Januar 2025 in der Lage sein im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
- E-Rechnungspflicht rechtzeitig umsetzen
- Digitale Prozesse effizient gestalten
- Rechtliche Vorgaben sicher einhalten
Digitale Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
Buchführung bildet die Grundlage Ihres finanziellen Erfolgs. Umso wichtiger sind effiziente Buchführungsprozesse gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.Binden Sie Ihre Steuerberatung in die Produktentscheidung ein. Detaillierte Infos finden Sie hier.
Eine Partnerschaft, auf die Sie vertrauen können
DATEV ist eine Genossenschaft für steuerberatende, wirtschaftsprüfende und rechtsberatende Berufe. Unsere Produkte und Dienstleistungen nutzen Sie daher immer in enger Abstimmung mit einem DATEV-Mitglied, z. B. Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Rechtsanwalt.
Ihr Vorteil: In Kombination mit Ihrer Steuerberatung optimiert DATEV-Software Ihre Arbeitsprozesse in Ihrer Einrichtung von Grund auf. So erreichen Sie maximale Sicherheit und Stabilität in Ihren Unternehmensabläufen.