Elektronische Übermittlung von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
Nutzen Sie die Möglichkeit mit der Anwendung „DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung“ Ihre Fragebögen zur steuerlichen Erfassung in elektronischer Form einzureichen. Sie können direkt aus dem DATEV Arbeitsplatz oder der Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung neue Fragebögen anlegen und bearbeiten. Verfügbare Stammdaten der Mandanten werden automatisch angezeigt und können übernommen und/oder überschrieben werden. Über ein Vorschaudokument erhalten Sie eine Übersicht über alle erfassten Daten. Sind alle Daten korrekt, kann die Übermittlung an das Finanzamt erfolgen.
Profitieren Sie von den Vorteilen
- Vorbelegung aller verfügbaren Daten
- sichere und schnell Übermittlung über die DATEV-Cloud
- Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung
DATEV Hilfe-Center:
Informationen zu DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO
Nutzen Sie die Möglichkeit, für Ihren Mandanten ausländische Betriebsstätten oder Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften elektronisch dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Sie können dazu die „Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO" über „DATEV Kommunikation Finanzverwaltung“ anlegen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Profitieren Sie von den Vorteilen
- Belege in digitaler Form an das Finanzamt übermitteln
- Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
- Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung
DATEV Hilfe-Center:
Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO: Überblick
Elektronische Übermittlung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlung
Der Aufruf erfolgt, je nach Arbeitsweise, aus der DATEV ESt Vorausberechnung (Bestandteil des Pakets Einkommensteuer comfort), aus der DATEV Steuergestaltung oder dem DATEV Arbeitsplatz. Beim Aufruf aus den Programmen ESt Vorausberechnung bzw. der Steuergestaltung haben Sie den Vorteil, dass die verfügbaren Daten sowie die Begründungen vorbelegt sind. In der Regel sind keine weiteren Belege erforderlich, wenn auf diesem Weg gearbeitet wird.
Profitieren Sie von den Vorteilen
- Aufruf des Antrags direkt aus den Programmen
- Vorbelegung aller verfügbaren Daten
- Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
- Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung
DATEV Hilfe-Center:
Elektronischer Anpassungsantrag auf Vorauszahlungen: Erste Schritte
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Erstellen Sie einfach und schnell den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und übermitteln Sie diesen elektronisch. Die elektronische Übermittlung gilt für Anträge ab 2022. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann über das Portal MyDATEV Kanzlei für den Mandanten bereitgestellt und nach Freigabe an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Seit dem 01.12.2024 sind auch Anträge für die "Anlage Steuerklassenwechsel" sind jetzt im Programm "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" verfügbar.
Profitieren Sie von den Vorteilen
- Aufruf erfolgt direkt aus dem Programm
- Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
- Vorschau des Übertragungsprotokolls
DATEV Hilfe-Center:
Besonderheit bei der Elektronischen Datenübermittlung von Anträgen auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Sonstige Nachricht ans Finanzamt
Mithilfe des Programms „Sonstige Nachricht ans Finanzamt“ können Sie elektronische Nachrichten an das Finanzamt senden. Mit dieser Nachricht besteht auch bundesweit die Möglichkeit, Dateianhänge zu senden.
Profitieren Sie von den Vorteilen
- Belege in digitaler Form an das Finanzamt übermitteln
- Vorbelegung aller verfügbaren Daten
- Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
- Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung
DATEV Hilfe-Center:
In der Pauschale enthalten
Diese Leistungen sind Bestandteil der Pauschale DATEV E-Steuern und werden nicht gesondert berechnet.