Als Fachberater DStV e. V. sind Sie verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden. DATEV unterstützt Sie dabei mit Weiterbildungsangeboten, die auch auf die Fortbildungspflicht für Fachberaterinnen und Fachberater DStV e. V. anrechenbar sind. Egal, ob Unternehmensnachfolge, betriebswirtschaftliche Beratung, kompetente Branchenberatung oder erfolgreiches Verhandeln – diese und andere Themen einiger DATEV-Fachseminare werden mit bestimmten Anrechnungszeiten zur Fortbildung gemäß § 5 der Fachberaterrichtlinie DStV e. V. anerkannt. Damit profitieren Sie als Fachberaterin und Fachberater doppelt von Ihrem DATEV-Seminar. Die Fortbildung sowie den vom DStV anerkannten, zeitlichen Umfang bestätigen wir Ihnen automatisch nach dem Seminarbesuch.

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Wirtschaftsmediation für steuer- und rechtsberatende Berufe

Neben den Seminaren, mit denen Sie Ihre Fortbildungspflicht erfüllen, können Sie auch den Titel des Fachberaters erwerben. Nehmen Sie dazu an unserer Mediationsausbildung teil: