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1. Mandantengenutzte Beraternummer anlegen

Zunächst benötigt Ihr Mandant eine mandantengenutzte Beraternummer.
Diese können Sie direkt bei der Software-Bestellung im DATEV-Shop oder
jederzeit im DATEV-Arbeitsplatz unter Serviceanwendungen | Beraternummern verwalten anlegen.

Achten Sie bitte stets auf vollständige und korrekte Adress- und
Telekommunikationsdaten Ihres Mandanten. Unter den Kontaktdaten finden
Sie Informationen zur Aktualisierung der beraternummernbezogenen Daten. Über die Service-Anwendungen online können Sie oder Ihr Mandant unter Meine Personendaten verwalten oder Personendaten verwalten die
personenbezogenen Daten online prüfen und bei Bedarf ändern oder ergänzen.

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2. Bestellung und Abrechnung: Sie haben die Wahl

Die gewünschte Software bestellen Sie oder Ihr Mandant im DATEV-Shop.

Alternativ können Sie kostenfrei und unverbindlich die Software-Beratung  für (künftig) selbstbuchende oder selbstabrechnende Mandanten nutzen, wenn es um Software im Bereich Rechnungswesen oder Personalwirtschaft geht: go.datev.de/softwareberatung-mandant

Für die Bestellung und Abrechnung haben Sie die Wahl zwischen dem mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft und dem Leistungsverbund (mit oder ohne Mandantenbetreuungsvereinbarung).

Geschäftsbeziehungen im Überblick

DATEV-Mitglieder entscheiden, welche Geschäftsbeziehung ihr Mandant mit DATEV eingeht. Die Geschäftsbeziehung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Mitglied, seinem Mandanten und DATEV.

DATEV unterscheidet zwischen Mandanten im
  • Mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (mM)

    Es besteht ein Mandatsverhältnis zwischen dem Mandanten und einem DATEV-Mitglied. Damit wird der Mandant direkter Geschäftspartner von DATEV und kann selbst Bestellungen aufgeben und Daten übertragen. DATEV stellt dem Mandanten die freigegebenen Leistungen direkt in Rechnung. 

    Tipp: Schon heute entscheiden sich über 90% unserer Mitglieder für die umfassende Paketlösung „Alle Lösungen für Unternehmen“.

    Weitere Informationen zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft finden Sie im DATEV Hilfe-Center.

  • Leistungsverbund (LV)

    Das Mitglied ist Geschäftspartner von DATEV und somit für Bestellungen und Datenüberträge für seine Mandanten verantwortlich. Die Leistungen für den Mandanten stellt DATEV dem Mitglied in Rechnung. 

    Wenn bei der Betreuung der Mandanten im Hinblick auf DATEV-Lösungen für Unternehmen Unterstützung gewünscht ist, kann der Leistungsverbund um die Mandantenbetreuungsvereinbarung (MBV) ergänzt werden: zum Formular.

FAQs

In unseren FAQs finden Sie ausführliche Informationen zu den Geschäftsbeziehungen, Voraussetzungen, Leistungen sowie wichtige Formulare.