1. Mandantengenutzte Beraternummer anlegen
Zunächst benötigt Ihr Mandant eine mandantengenutzte Beraternummer.
Diese können Sie direkt bei der Software-Bestellung im DATEV-Shop oder
jederzeit im DATEV-Arbeitsplatz unter Serviceanwendungen | Beraternummern verwalten anlegen.
Achten Sie bitte stets auf vollständige und korrekte Adress- und
Telekommunikationsdaten Ihres Mandanten. Unter den Kontaktdaten finden
Sie Informationen zur Aktualisierung der beraternummernbezogenen Daten. Über die Service-Anwendungen online können Sie oder Ihr Mandant unter Meine Personendaten verwalten oder Personendaten verwalten die
personenbezogenen Daten online prüfen und bei Bedarf ändern oder ergänzen.
2. Bestellung und Abrechnung: Sie haben die Wahl
Die gewünschte Software bestellen Sie oder Ihr Mandant im DATEV-Shop.
Alternativ können Sie kostenfrei und unverbindlich die Software-Beratung für (künftig) selbstbuchende oder selbstabrechnende Mandanten nutzen, wenn es um Software im Bereich Rechnungswesen oder Personalwirtschaft geht: go.datev.de/softwareberatung-mandant
Für die Bestellung und Abrechnung haben Sie die Wahl zwischen dem mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft und dem Leistungsverbund (mit oder ohne Mandantenbetreuungsvereinbarung).
Geschäftsbeziehungen im Überblick
DATEV unterscheidet zwischen Mandanten im
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Mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (mM)
Der Mandant hat eine eigene Beraternummer. Die betreffenden Leistungen werden dem Mandanten direkt in Rechnung gestellt.
Tipp: Schon heute entscheiden sich über 90% unserer Mitglieder für die umfassende Paketlösung „Vollfreigabe für Lösungen für Unternehmen“.
Nähere Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center.
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Leistungsverbund (LV)
Der Mandant hat eine eigene Beraternummer. Die Leistungen werden dem Berater in Rechnung gestellt.
FAQs
In unseren FAQs finden Sie ausführliche Informationen zu den Geschäftsbeziehungen, Voraussetzungen, Leistungen sowie wichtige Formulare.