Steuerberater arbeitet an seinem Schreibtisch.

Flexibilität bei der Lohnabrechnung – ohne Kontrollverlust

Im Rahmen der Lohndienstleistung übernimmt DATEV im Auftrag Ihrer Kanzlei operative Tätigkeiten der Lohnabrechnung im Lohnprogramm DATEV LODAS – für Mandate ab 10 Arbeitnehmenden. Ihr persönlicher DATEV-Lohnkundenberater unterstützt Sie u. a. bei:

  • Prüfung der Lohn- und Gehaltsunterlagen
  • Pflege der Stammdaten
  • Erfassung von Lohnänderungen
  • Durchführung der Lohnabrechnung
  • Datenübermittlung, Archivierung sowie Sicherung

Die Gestaltung des Lohnmandats, alle Kontroll- und Prüfungsmöglichkeiten sowie die beratenden Tätigkeiten verbleiben weiterhin vollständig in Ihrer Kanzlei.

Flexible Unterstützung – passend zu Ihrem Bedarf

Je nach Situation und Auslastung Ihrer Kanzlei stehen Ihnen zwei Varianten der Lohndienstleistung zur Verfügung.
 

Temporäre, kurzfristige Unterstützung (Mitgliederhilfe)

Sie benötigen schnell und unkompliziert Unterstützung, z. B. bei kurzfristigem Personalausfall oder Auftragsspitzen? Die Mitgliederhilfe unterstützt Ihre Kanzlei temporär für bis zu sechs Monate – ohne Anpassung Ihrer bestehenden Abläufe.

Ideal bei akuten Engpässen in der Lohnabrechnung.

Zum Auftragsfall Mitgliederhilfe

 

Dauerhafte Unterstützung bei der Lohnabrechnung

Sie möchten Ihre Kanzlei langfristig entlasten und die Abrechnung ausgewählter Lohnmandate dauerhaft unterstützen lassen? Die DATEV-Lohndienstleistung steht Ihnen für eine Zusammenarbeit ab mindestens einem Jahr zur Verfügung und sorgt für Planungssicherheit bei der Bearbeitung Ihrer Lohnmandate.

Ideal bei dauerhaftem Personalmangel oder zur strategischen Entlastung.

Zur DATEV-Lohndienstleistung

Häufige Fragen zur DATEV-Lohndienstleistung

Für welche Kanzleien eignet sich die DATEV-Lohndienstleistung?

Die DATEV-Lohndienstleistung richtet sich an Steuerberatungskanzleien, die bei der Abrechnung ihrer Lohnmandate Unterstützung benötigen – etwa bei personellen Engpässen, Auftragsspitzen oder zur langfristigen Entlastung ihrer Mitarbeitenden.

Welche Tätigkeiten übernimmt DATEV bei der Lohnabrechnung?

DATEV übernimmt im Auftrag Ihrer Kanzlei operative Tätigkeiten wie die Prüfung der Lohnunterlagen, Stammdatenpflege, Erfassung von Änderungen, Durchführung der Abrechnung sowie die Datenübermittlung, Archivierung und Sicherung im Lohnprogramm DATEV LODAS.

Behalte ich als Kanzlei die Kontrolle über meine Lohnmandate?

Ja. Die inhaltliche Gestaltung des Lohnmandats, alle Kontroll- und Prüfungsmöglichkeiten sowie die beratenden Tätigkeiten verbleiben vollständig in Ihrer Kanzlei.

Ist die DATEV-Lohndienstleistung auch kurzfristig nutzbar?

Ja. Mit der Mitgliederhilfe bietet DATEV eine temporäre Unterstützung von bis zu sechs Monaten – ideal bei kurzfristigem Personalausfall oder unerwarteten Belastungsspitzen in der Lohnabrechnung.

Ab wie vielen Mitarbeitenden kann die DATEV-Lohndienstleistung genutzt werden?

Die DATEV-Lohndienstleistung ist für Lohnmandate ab zehn Arbeitnehmenden verfügbar.

Was kostet die DATEV-Lohndienstleistung?

Informationen zur Preisgestaltung finden Sie in dieser Broschüre.

Ergänzendes DATEV-Angebot: Lohnabrechnung weiterhin selbst durchführen

Sie möchten die Lohnabrechnung weiterhin eigenständig in Ihrer Kanzlei erledigen, dabei aber von den Erfahrungen der DATEV-Lohndienstleistung profitieren?Dann nutzen Sie unser ergänzendes Angebot mit:

  • praxisnahen Anleitungen
  • Checklisten
  • Vorlagen für Ihren Kanzleiprozess im Lohn

Für mehr Sicherheit, Effizienz und Qualität in Ihrer Lohnabrechnung.

Personalwirtschaft - Ein Geschäftsfeld mit Perspektiven

Lohnbuchhaltung lohnt sich! Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bieten viel Potenzial, um Steuerberatungskanzleien digital gut aufzustellen und exzellente Möglichkeiten, die Prozesse rund um den Lohn zu optimieren. Ergreifen Sie jetzt die Initiative und informieren Sie sich über Lösungen, die Ihre Prozesse vereinfachen.