Kassenmeldepflicht: Alles, was Sie wissen müssen
Seit der Einführung der Kassenmeldepflicht sind Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt zu registrieren. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, diese Vorgaben rechtskonform und effizient umzusetzen.
Produktbeschreibung
Mit der DATEV Kassenmeldung können über die Plattform MeinFiskal Kassenmeldungen erstellt und sicher an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sowohl Sie in Ihrer Kanzlei als auch Ihre Mandanten können die DATEV Kassenmeldung nutzen.
Die Lösung ermöglicht eine einfache Erfassung und direkte Übermittlung der Daten. So können die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Ihre Vorteile
- Einfach
Unterstützung bei der komfortablen Formularerfassung - auch bei Änderungen in der Betriebsstätte. - Gesetzeskonform und sicher
Rechtskonforme Übertragung an die Finanzverwaltung mit sicherer, langfristiger Speicherung aller Meldungen und Protokolle in der DATEV-Cloud. - Flexibel
Kassenmeldungen können flexibel von Ihnen in Ihrer Kanzlei oder von Ihren Mandanten bearbeitet werden. Sie können Ihre Mandanten zum Thema Kassenmeldung beraten oder die komplette Kassenmeldung für sie übernehmen.
Wissen und Weiterbildung
Profitieren Sie von unserem umfangreichen Seminar- und Beratungsangebot zu gesetzlichen, fachlichen und zukunftsorientierten Themen.
FAQ
Gesetzlicher Hintergrund
Mit Einführung der Kassenmeldepflicht durch den Gesetzgeber müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden:
- Vor dem 01.07.2025 angeschaffte – also auch bereits vorhandene – elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.
- Elektronische Aufzeichnungssysteme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
Ziel des Gesetzgebers: Durch die Kassenmeldepflicht soll geprüft werden, ob alle erfassten und abgerechneten Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in die Besteuerungsgrundlagen des Unternehmens einfließen.
Wie wird die Kassenmeldepflicht erfüllt?
Konkret bedeutet das:
- Es müssen alle in einer Betriebsstätte vorhandenen und funktionstüchtigen Systeme in einer Mitteilung an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Wenn mehrere Betriebsstätten vorhanden sind, muss die Meldung für jede Betriebsstätte übermittelt werden (Meldung auf "Ebene Betriebsstätte").
- Die Meldepflicht besteht für alle Anmeldungen, Korrekturen und Abmeldungen.
- Die zu meldenden Daten setzen sich zusammen aus: Daten des Unternehmens, der Betriebsstätte, der Kasse und – falls angebunden – der TSE.
- Gemeldet werden müssen alle Kassen, die einen Geschäftsvorfall abwickeln können, unabhängig davon, ob diese mit einer TSE verbunden sind oder nicht (§146 a, Abs. 1, S. 1).
- Von der Meldepflicht ausgenommen sind nicht mehr betriebsfähige Kassen sowie Kassen, die nur als Erfassungshilfe und nicht für die Abwicklung von Geschäftsvorfällen dienen.
Wie kann die Meldung abgegeben werden?
Über die Lösung DATEV Kassenmeldung können Daten erfasst und direkt eine Kassenmeldung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.