Anwendung in der Praxis
In Zeiten zunehmender Digitalisierung ist es wichtig, Prozesse zu optimieren und den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Genau hier setzt RABE an: Die elektronische Verknüpfung ist im Programm Digitale Belege Steuern enthalten und kann somit in den bestehenden Erfassungsprozess für Digitale Belege integriert werden.
Belege für RABE auswählen
Damit eine Belegreferenz zusammen mit der Erklärung an das Finanzamt übermittelt wird, wählen Sie im Programm Digitale Belege Steuern unter „Beleg für ELSTER (RABE)“ die Option „Ja“. Bei neuen Belegen wird die Auswahl zunächst auf „Nein“ gesetzt. Unter „Einstellungen“ haben Sie die Möglichkeit, diese Vorbelegung zu ändern.Sie wählen noch einen steuerlichen Sachverhalt aus und verknüpfen den Beleg mit der Einkommensteuererklärung. Alternativ können Sie den Beleg auf ein Eingabefeld in der Einkommensteuererklärung ziehen (Drag & Drop).
Ausgewählte Belege überprüfen
Um zu prüfen, welche Belege für RABE ausgewählt wurden, steht Ihnen der Filter „RABE - gewählt“ zur Verfügung. Nach der ELSTER-Übermittlung können Sie sich mit dem Filter „RABE – abgerufen“ alle Belege anzeigen lassen, die das Finanzamt abgerufen hat. Im Freizeichnungsdokument der Einkommensteuererklärung wird die Formularzeile mit dem Kennzeichen [B] markiert, wenn ein Beleg für RABE zugeordnet ist.
Filter im Programm Digitale Belege Steuern
Mandant in DATEV Einkommensteuer öffnen | Digitale Belege Steuern im Bereich Mandant oder über die Büroklammer in der Symbolleiste öffnen | Filterbereich oben links in Digitale Belege Steuern öffnen.
Übermittlung und Abruf der Belege (Finanzamt)
Nach der elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt wird eine Kopie des Belegs in einem DATEV RABE-Datenspeicher in der DATEV-Cloud abgelegt. Der Beleg wird ohne Notizen oder Markierungen bereitgestellt. Aus dem DATEV RABE-Datenspeicher kann das Finanzamt Belege bis zu 15 Monate lang abrufen. Nur abgerufene Belege sind in der Hoheit des Finanzamts und Teil der Steuerakte.
In „Digitale Belege Steuern“ sehen Sie:
- wann ein Beleg dem Finanzamt für den Abruf bereitgestellt wurde (ELSTER-Übermittlung),
- ob und wann ein Beleg vom Finanzamt abgerufen wurde.
Vorteile für Ihre Kanzlei
- Der schnellere Bearbeitungsprozess ermöglicht es Ihrer Kanzlei, Steuererklärungen effizienter zu bearbeiten.
- Die Referenzierung von Belegen spart Zeit und manuellen Aufwand, wodurch der Arbeitsalltag in Ihrer Kanzlei effizienter wird.
- Die digitale Verfügbarkeit von Belegen sorgt für eine verbesserte Transparenz und minimiert Nachfragen vom Finanzamt.
- Die Digitalisierung der Belege reduziert den Papierverbrauch und trägt somit zu umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Arbeitsprozessen bei.
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