Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen für die Anlagen SE und AVSE
Sicher kennen Sie diese Situation: Sie bearbeiten die Feststellungserklärung einer Personengesellschaft. In Kanzlei-Rechnungswesen haben Sie die Gesamthand und das Sonderbetriebsvermögen der Beteiligten gebucht. Bei der Datenweitergabe werden nur die Summenwerte der Einnahmenüberschussrechnung für die Gesamthand in die Gesonderte und einheitliche Feststellung übergeben. Die Anlagen SE für die Beteiligten mussten Sie anschließend manuell erfassen.
Das wird zukünftig einfacher: Mit der Cloud-Anwendung EÜR Steuern können Sie jetzt auch die Anlagen SE und AVSE mit den Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen und der Anlagenbuchführung befüllen – ganz ohne manuellen Aufwand.
Um die Datenweitergabe für die Anlagen EÜR, AVEÜR, SE und AVSE nutzen zu können, müssen lediglich die Kanzlei-Rechnungswesen-Bestände miteinander verknüpft sein. Eine Anleitung dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Bestand für Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz auswählen.
Mit einem Klick übergeben Sie alle Einzelkontensalden und die einzelnen Inventare für die Gesamthand und die Beteiligten mit gebuchten Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben an EÜR Steuern.
Seit der Bereitstellung der DATEV-Programme 19.0 am 07.08.2025 ist auch die Abwicklung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben möglich, inklusive Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen und Datenübernahme in die Steuerprogramme (ab VZ 2024).
Erweiterter Umfang der Cloud-Anwendung EÜR Steuern
Bisher waren bereits die Formulare (Anlage EÜR, AVEÜR und SZ) der Einnahmenüberschussrechnung sowie das Freizeichnungsdokument für Einzelunternehmen ohne land- und forstwirtschaftliche Betriebe enthalten.
Im Screen sehen Sie die Startseite EÜR Steuern, Gewinnermittlung.
Mit der Erweiterung um die Personengesellschaften wurde der Umfang um die Anlagen SE und AVSE ergänzt. Diese werden auch mit den gebuchten Werten aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bestückt – mit nur einem Klick.
Im Screen sehen Sie, wie ein neuer Bereich für die Anlagen der Beteiligten angelegt wird.
Der in EÜR Steuern ermittelte Gewinn oder Verlust für die Gesamthand und die jeweiligen Salden der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben für die Beteiligten können anschließend in die Gesonderte und einheitliche Feststellung übernommen werden.
In der Anlage FE 1 der jeweiligen Einkunftsart stoßen Sie die Datenübernahme aus EÜR Steuern an. Dabei werden die Werte für die Gesamthand und gleichzeitig auch die selbst ermittelten Anteile der Beteiligten übernommen.
Im Screen sehen Sie, die Gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FE 1,
Übernahme des Gewinns oder Verlusts für die Gesamthand.
Datenübermittlung an die Finanzverwaltung
Wie schon bei den Einzelunternehmen haben Sie für die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung folgende Möglichkeiten:
- direkt aus der Cloud-Anwendung EÜR Steuern
- zusammen mit der Feststellungserklärung
Sie entscheiden, welcher Weg besser in Ihren Kanzleiprozess passt.
Tipp für Ihre Umsetzung
Übrigens können Sie EÜR Steuern auch für Vereine und Stiftungen nutzen. Dafür war bisher das Tool Ergänzende Steuerformulare notwendig.
Keine zusätzlichen Kosten
Jede Kanzlei mit einem Vertrag für DATEV Einkommensteuer classic / comfort oder DATEV Körperschaftsteuer classic / comfort kann EÜR Steuern nutzen. Es fallen dabei keine weiteren Kosten für Sie an.
Für Besteuerungszeiträume bis einschließlich 2025 sind die amtlichen Formulare zur Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR sowie die zugehörigen Anlagen) sowohl in EÜR Steuern als auch in den Programmen Einkommensteuer, Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht sowie Gesonderte - und einheitliche - Feststellung enthalten.
Für den Besteuerungszeitraum ab 2026 (verfügbar ab dem Jahreswechsel 2026 / 2027) erfolgt das Erstellen und elektronische Übermitteln der amtlichen Formulare zur Einnahmenüberschussrechnung ausschließlich über die DATEV-Cloud-Anwendung EÜR Steuern.
Damit Sie sich frühzeitig mit der neuen Anwendung vertraut machen können, steht Ihnen die DATEV-Cloud-Anwendung EÜR Steuern bereits jetzt zur Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit, die DATEV-Cloud-Anwendung kennenzulernen und Ihren Umstieg rechtzeitig vorzubereiten.
Vorteile für Ihre Kanzlei
- Die Datenweitergabe für die Anlage EÜR und die Anlagen SE aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen sowie für die Anlage AV EÜR und AVSE aus DATEV Anlagenbuchführung funktioniert mit einem Klick.
- Bei der Datenweitergabe werden in die Anlage EÜR und die Anlagen SE die Einzelkontensalden und in die Anlage AV EÜR und AVSE die einzelnen Inventare übergeben.
- Bei der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) werden die übernommenen Einzelwerte (Kontensalden, Einzelinventare) übermittelt. Optional ist auch die Übermittlung der Summenwerte möglich.
- Die Anlage EÜR kann für Vereine und Stiftungen erstellt werden.
Software und Unterstützungsangebote
Softwareangebote
- DATEV Einkommensteuer classic und comfort (Art-Nr.: 40895)
- DATEV Körperschaftsteuer classic (Art-Nr.: 41040)
- DATEV SmartCard (Art-Nr.: 61228)
Unterstützungsangebote