Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen für die Anlagen SE und AVSE

Sicher kennen Sie diese Situation: Sie bearbeiten die Feststellungserklärung einer Personengesellschaft. In Kanzlei-Rechnungswesen haben Sie die Gesamthand und das Sonderbetriebsvermögen der Beteiligten gebucht. Bei der Datenweitergabe werden nur die Summenwerte der Einnahmenüberschussrechnung für die Gesamthand in die Gesonderte und einheitliche Feststellung übergeben. Die Anlagen SE für die Beteiligten mussten Sie anschließend manuell erfassen.

Das wird zukünftig einfacher: Mit der Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern können Sie jetzt auch die Anlagen SE und AVSE mit den Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen und der Anlagenbuchführung befüllen – ganz ohne manuellen Aufwand.

Um die Datenweitergabe für die Anlagen EÜR, AVEÜR, SE und AVSE nutzen zu können, müssen lediglich die Kanzlei-Rechnungswesen-Bestände miteinander verknüpft sein. Eine Anleitung dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Bestand für Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz auswählen.

Mit einem Klick übergeben Sie alle Einzelkontensalden und die einzelnen Inventare für die Gesamthand und die Beteiligten mit gebuchten Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben an DATEV EÜR Steuern.

Kanzlei-Rechnungswesen, Jahresabschluss

Bestand | Steuern | Einkommensteuer (EÜR)

Erweiterter Umfang der Cloud-Anwendung EÜR Steuern

Bisher waren bereits die Formulare (Anlage EÜR, AVEÜR und SZ) der Einnahmenüberschussrechnung sowie das Freizeichnungsdokument für Einzelunternehmen ohne land- und forstwirtschaftliche Betriebe enthalten.

Im Screen sehen Sie die Startseite DATEV EÜR Steuern, Gewinnermittlung.

Mit der Erweiterung um die Personengesellschaften wurde der Umfang um die Anlagen SE und AVSE ergänzt. Diese werden auch mit den gebuchten Werten aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bestückt – mit nur einem Klick.

Im Screen sehen Sie, wie ein neuer Bereich für die Anlagen der Beteiligten angelegt wird.

Der in DATEV EÜR Steuern ermittelte Gewinn oder Verlust für die Gesamthand und die jeweiligen Salden der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben für die Beteiligten können anschließend in die Gesonderte und einheitliche Feststellung übernommen werden.

In der Anlage FE 1 der jeweiligen Einkunftsart stoßen Sie die Datenübernahme aus DATEV EÜR Steuern an. Dabei werden die Werte für die Gesamthand und gleichzeitig auch die selbst ermittelten Anteile der Beteiligten übernommen.

Im Screen sehen Sie, die Gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FE 1,
Übernahme des Gewinns oder Verlusts für die Gesamthand.

Im Screen sehen Sie, die DATEV Gesonderte und einheitliche Feststellung, Selbst ermittelte Anteile, Übernahme des Saldos aus Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben für jeden Beteiligten.

Datenübermittlung an die Finanzverwaltung

Wie schon bei den Einzelunternehmen haben Sie für die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung folgende Möglichkeiten:

  • direkt aus der Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern
  • zusammen mit der Feststellungserklärung

Sie entscheiden, welcher Weg besser in Ihren Kanzleiprozess passt.

Tipp für Ihre Umsetzung

Übrigens können Sie DATEV EÜR Steuern auch für Vereine und Stiftungen nutzen. Dafür war bisher das Tool Ergänzende Steuerformulare notwendig.

Keine zusätzlichen Kosten

Jede Kanzlei mit einem Vertrag für DATEV Einkommensteuer classic / comfort oder DATEV Körperschaftsteuer classic / comfort kann DATEV EÜR Steuern nutzen. Es fallen dabei keine weiteren Kosten für Sie an.

Sie haben für jeden einzelnen Betrieb die Wahl, ob Sie die Anlage EÜR mit den dazugehörigen Anlagen (AVEÜR, SZ, SE und AVSE) über die neue Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern oder über den bisherigen Weg in den Programmen Einkommensteuer, ESt beschränkte Steuerpflicht oder Gesonderte und einheitliche Feststellung erstellen möchten.

Probieren Sie DATEV EÜR Steuern aus und profitieren Sie von effizienten Prozessen rund um die Einnahmenüberschussrechnung.

 

Ausblick DATEV EÜR Steuern

Seit der Bereitstellung der DATEV-Programme 19.0 am 07.08.2025 ist auch die Abwicklung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben möglich, inklusive Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen und Datenübernahme in die Steuerprogramme (ab VZ 2024).

Vorteile für Ihre Kanzlei

  • Die Datenübernahme für die Anlage EÜR und die Anlagen SE aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen sowie für die Anlage AV
  • EÜR und AVSE aus DATEV Anlagenbuchführung funktioniert mit einem Klick.
  • Bei der Datenübernahme werden in die Anlage EÜR und die Anlagen SE die einzelnen Kontensalden und in die Anlage AV
  • EÜR und AVSE die Einzelinventare übergeben.Bei der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) werden die übernommenen Einzelwerte (Kontensalden, Einzelinventare) übermittelt.
  • Optional ist auch die Übermittlung der Summenwerte möglich.
  • Die Anlage EÜR kann für Vereine und Stiftungen erstellt werden.