Sie haben den digitalen Lohnnachweis per SV-Meldeportal übermittelt?
Wenn Sie den digitalen Lohnnachweis per SV-Meldeportal übermittelt haben und zu einem späteren Zeitpunkt die Datenübermittlung aus LODAS durchführen, wird der mit LODAS erstellte digitale Lohnnachweis von der DGUV abgelehnt.
Wenn Sie z. B. im Mai des aktuellen Jahres mit LODAS Nachberechnungen für das Vorjahr durchführen und daraufhin ein korrigierter Lohnnachweis für das Vorjahr erstellt wird, müssen Sie diesen korrigierten Lohnnachweis ebenfalls per SV-Meldeportal übermitteln.
Nur wenn Sie vor der Datenübermittlung aus LODAS den mit dem SV-Meldeportal abgegebenen Lohnnachweis stornieren, können die Daten erfolgreich aus LODAS an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden.
Sie haben einen Mandanten unterjährig von einem anderen Lohnabrechnungsprogramm übernommen?
Sie haben einen Mandanten unterjährig von einem anderen Lohnabrechnungsprogramm übernommen und möchten den digitalen Lohnnachweis für das komplette Jahr übermitteln?
Ab Beginn der Abrechnung mit LODAS wird ein digitaler Teillohnnachweis erstellt. Ein digitaler Lohnnachweis über den kompletten Zeitraum 01.01.-31.12. eines Jahrs ist in diesem Fall über LODAS nicht möglich.
Wenn Sie für den Zeitraum vor der Abrechnung mit LODAS einen digitalen Teillohnnachweis erstellen und an die Berufsgenossenschaft übermitteln möchten, müssen Sie die Daten aus dem anderen Lohnprogramm per SV-Meldeportal übermitteln.
Somit liegen der Berufsgenossenschaft zwei Teillohnnachweise mit der Gesamtsumme des Meldejahres vor.