Abweichend von der jährlichen Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises muss unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil-Lohnnachweis mit einem Meldegrund für Sondertatbestand abgeben werden. Erforderliche Ereignisse können sein:
- Einstellung des Betriebs
- Vergabe einer neuen Mitgliedsnummer, gleiche Berufsgenossenschaft
- Ende der Mitgliedschaft, Wechsel zu einer anderen Berufsgenossenschaft
- Ende der meldenden Stelle, Mitgliedschaft in einem neuen Mandanten
- Beschäftigungsende aller Mitarbeiter, keine Neueinstellung geplant
- Systemwechsel - Ende der Abrechnung mit DATEV
- Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren
Weitere Informationen
Mitgliedschaften zur Unfallversicherung beenden oder löschen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9225987
LODAS: Unfallversicherung – Systemwechsel / Mandatsübernahme
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303207
Unfallversicherung: Wechsel der Mitgliedschaft / Unternehmensnummer innerhalb eines Abrechnungsmonats
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1001769