Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke für kleinere Unternehmen und Selbstständige, die u.a. bestimmte Umsatz- bzw. Gewinngrößen nicht überschreiten. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet – stattdessen wird für die Besteuerung grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Dabei treten oft Fragen auf, die über einfache Aufzeichnungen hinausgehen Zudem ist die EÜR oftmals den Banken und Sparkassen bei der Entscheidung über Kreditanfragen nicht ausreichend.
Mit Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Darüber hinaus lassen sich mit deren Unterstützung daraus betriebswirtschaftliche Tendenzen erkennen und Ansätze zur Weiterentwicklung des Unternehmens ableiten.
Die 3. Auflage des allgemein verständlich geschriebenen Fachbuchs berücksichtigt aktuelle gesetzliche Neuerungen, die sowohl den Anwendungsbereich als auch einzelne Inhalte der Gewinnermittlung betreffen. Dazu zählen unter anderem die Anhebung der Umsatz-/Jahresüberschuss-Grenze in § 241a HGB, die Anhebung der Umsatz-/Gewinngrenze in § 141 AO, die Neufassung der GoBD, die verkürzten Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, neue Regelungen zu Sonderabschreibungen und die Anpassung der Kleinunternehmerregelung.
Inhalte (Auszug)
- Anwendungsbereich der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Wechsel der Gewinnermittlungsmethode
- Besteuerungsverfahren bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen
Hinweis
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