Die Kassenbuchführung ist seit Jahrzehnten ein beliebter Schwerpunkt in Betriebsprüfungen. Moderne, elektronische Kassensysteme entwickelten sich zunehmend als zentrale Anlaufstelle aller Geschäftsprozesse und als Dokumentationsplattform wichtiger (steuer-)relevanter Aufzeichnungen im Unternehmen. In der Vergangenheit waren diese volatilen Aufzeichnungen manipulationsanfällig, weshalb ein hohes Steuerausfallrisiko in bargeldintensiven Branchen zu verzeichnen war.
Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber darauf reagiert und das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (kurz: Kassengesetz) veröffentlicht. Spätestens seit dem 01.01.2023 müssen sämtliche Registrier- und PC-Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Insgesamt wurde die elektronische Kassenführung in den letzten Jahren deutlich anspruchsvoller und komplizierter. Dazu tragen auch die neuen Regelungen zum Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO) und zur
E-Rechnung bei. Dies stellt Unternehmen, Angehörige der steuerberatenden Berufe und den Kassenfachhandel gleichermaßen vor große Herausforderungen – und zwingt sie zugleich, ihre unterschiedlichen Kompetenzbereiche gemeinsam zu konsolidieren.
Inhalte (Auszug)
- Wie finde ich das „richtige“ Kassensystem?
- Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Erfassung und Absicherung der Geschäftsvorfälle
- Die Belegausgabepflicht
- Die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme
- Brauche ich eine Verfahrensdokumentation?
- Die Kassen-Nachschau
- Rechtsfolgen nichtordnungsmäßiger Kassenführung
- Wechsel der Kassensoftware bzw. Beendigung der Geschäftstätigkeit
- DATEV-Lösungen
Hinweis
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