Erfolgen nach Abgabe des digitalen Lohnnachweises noch rückwirkende Änderungen mit Lohn und Gehalt, wird der digitale Lohnnachweis mit dem nächsten Monatsabschluss bzw. dem Wiederholen eines Monatsabschlusses automatisch storniert und neu erstellt.

Sie haben den digitalen Lohnnachweis per SV-Meldeportal übermittelt?

Wenn Sie den digitalen Lohnnachweis per SV-Meldeportal übermittelt haben und zu einem späteren Zeitpunkt die Datenübermittlung aus Lohn und Gehalt durchführen, wird der mit Lohn und Gehalt erstellte digitale Lohnnachweis von der DGUV abgelehnt.

Wenn Sie z. B. im Mai des aktuellen Jahres mit Lohn und Gehalt Nachberechnungen für das Vorjahr durchführen und daraufhin ein korrigierter Lohnnachweis für das Vorjahr erstellt wird, müssen Sie diesen korrigierten Lohnnachweis ebenfalls per SV-Meldeportal übermitteln.

Nur wenn Sie vor der Datenübermittlung aus Lohn und Gehalt den mit dem SV-Meldeportal abgegebenen Lohnnachweis stornieren, können die Daten erfolgreich aus Lohn und Gehalt an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden.

Sie haben einen Mandanten unterjährig von einem anderen Lohnabrechnungsprogramm übernommen?

Sie haben einen Mandanten unterjährig von einem anderen Lohnabrechnungsprogramm (DATEV LODAS oder Fremdsystem) übernommen und möchten den digitalen Lohnnachweis für das komplette Jahr übermitteln?

Ab Beginn der Abrechnung mit Lohn und Gehalt wird ein digitaler Teillohnnachweis erstellt. Ein digitaler Lohnnachweis über den kompletten Zeitraum 01.01.-31.12. eines Jahres ist in diesem Fall über Lohn und Gehalt nicht möglich.

Wenn Sie für den Zeitraum vor der Abrechnung mit Lohn und Gehalt einen digitalen Teillohnnachweis erstellen und an die Berufsgenossenschaft übermitteln möchten, müssen die Daten aus dem anderen Lohnabrechnungsprogramm (DATEV LODAS oder Fremdsystem) oder per SV-Meldeportal übermittelt werden.

Somit liegen der Berufsgenossenschaft zwei digitale Teillohnnachweise mit der Gesamtsumme des Meldejahres vor.