Mandantenübernahme bzw. Mandantenabgabe unterjährig oder zum Jahreswechsel
Bei der Mandantenübernahme bzw. auch Mandantenabgabe gibt es zwei Möglichkeiten – die Übernahme/Abgabe unterjährig (z. B. zum 01.10.2025) und die Übernahme/Abgabe zum Jahreswechsel (z. B. 31.12.2025).
Je nach Konstellation müssen verschiedene Vorgehensweisen im Bereich der Unfallversicherung beachtet und durchgeführt werden.
Weitere Informationen
Hier finden Sie Unterstützung - mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und einem Hilfe-Bot zum Vorgehen im Programm.
Lohn und Gehalt: Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Sonderfälle
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303208
LN21658 nach dem Stammdaten-Abruf für die Unfallversicherung mit Lohn und Gehalt
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1005437
Lohn und Gehalt: Abgebender Berater - Mandant zum Jahreswechsel übertragen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1026975
Lohn und Gehalt: Abgebender Berater - Mandant unterjährig übertragen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1026974
Lohn und Gehalt: Übernehmender Berater - Mandant zum Jahreswechsel übernehmen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1026977
Lohn und Gehalt: Übernehmender Berater - Mandant unterjährig übernehmen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1026976