Mandantenübernahme bzw. Mandantenabgabe unterjährig oder zum Jahreswechsel

Bei der Mandantenübernahme bzw. auch Mandantenabgabe gibt es zwei Möglichkeiten – die Übernahme/Abgabe unterjährig (z. B. zum 01.10.2025) und die Übernahme/Abgabe zum Jahreswechsel (z. B. 31.12.2025).
Je nach Konstellation müssen verschiedene Vorgehensweisen im Bereich der Unfallversicherung beachtet und durchgeführt werden.