Abweichend von der jährlichen Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises muss unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil-Lohnnachweis mit einem Meldegrund für Sondertatbestand abgeben werden. Erforderliche Ereignisse können sein:

  • Einstellung des Betriebs
  • Vergabe einer neuen Mitglieds-/Unternehmensnummer, gleiche Berufsgenossenschaft
  • Ende der Mitgliedschaft, Wechsel zu einer anderen Berufsgenossenschaft
  • Ende der meldenden Stelle, Mitgliedschaft in einem neuen Mandanten
  • Beschäftigungsende aller Mitarbeiter, keine Neueinstellung geplant
  • Systemwechsel - Ende der Abrechnung mit Lohn und Gehalt
  • Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren