Abweichend von der jährlichen Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises muss unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil-Lohnnachweis mit einem Meldegrund für Sondertatbestand abgeben werden. Erforderliche Ereignisse können sein:
- Einstellung des Betriebs
- Vergabe einer neuen Mitglieds-/Unternehmensnummer, gleiche Berufsgenossenschaft
- Ende der Mitgliedschaft, Wechsel zu einer anderen Berufsgenossenschaft
- Ende der meldenden Stelle, Mitgliedschaft in einem neuen Mandanten
- Beschäftigungsende aller Mitarbeiter, keine Neueinstellung geplant
- Systemwechsel - Ende der Abrechnung mit Lohn und Gehalt
- Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren
Weitere Informationen
Hier finden Sie Unterstützung - mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und einem Hilfe-Bot.
Lohn und Gehalt: Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Sonderfälle
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303208
Betriebstätigkeit einstellen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1005331
Lohn und Gehalt: Abgebender Berater - Mandant unterjährig übertragen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1026974
UV-Unternehmensnummer wechseln in Lohn und Gehalt
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1071596
Digitaler Lohnnachweis - Hintergrund
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1000623