Jahresübernahme nötig
Bei diesen Anwendungen müssen Sie zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahrs eine Jahresübernahme direkt in der jeweiligen Anwendung durchführen:
- DATEV Kassenbuch online
- DATEV Belege online (Bearbeitungsform Erweitert)
Besonderheiten
Beachten Sie außerdem bei folgenden Anwendungen diese Besonderheiten:
- DATEV Belege online (Bearbeitungsform Standard oder Erweitert)
Wenn Sie die ersten digitalen Belege für 2026 im DATEV-Rechnungswesen-Programm buchen, ändern Sie dort den Ablageort und wählen Sie den neu angelegten Jahresordner aus. So werden gebuchte Belege gleich richtig abgelegt. - DATEV Auftragswesen next
Falls die Rechnungsnummern und/oder die Lieferscheinnummern mit der Jahreszahl 2026 beginnen sollen, passen Sie die Jahreszahl im Programm unter Einstellungen | Grundeinstellungen | Belegnummern an.
Anleitungen inklusive Klick-Tutorials finden Sie im DATEV Hilfe-Center:
DATEV Unternehmen online - Jahresübernahme in den Online-Anwendungen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1035373