Wenn Sie für die Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung das DATEV-Rechenzentrum nutzen, beachten Sie: Das USt 1/11 wird nicht automatisch übermittelt. Sie müssen die Werte für das USt 1/11 einmalig abrufen und für die Datenübermittlung bereitstellen.
Weitere Informationen:
Antrag auf Dauerfristverlängerung und USt 1/11 stellen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1036051
Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Buchungsjahr 2026, die auf Basis der Umsatzsteuerwerte des Vorjahrs ermittelt wird, kann ab dem 01.01.2026 abgerufen werden.
Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center, ebenso wie die Übermittlungstermine:
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1036084
Datenübermittlungstermine: Umsatzsteuer-Voranmeldung / Zusammenfassende Meldung
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1035742