Software-Hersteller, die sich für den Partnerstatus DATEV-Marktplatz Schnittstellen Partner bewerben möchten, müssen zunächst einen DATEV-Datenservice umsetzen und eine vorgegebene Mindestanzahl von Nutzern nachweisen können.
Nach einer Bewerbung prüft DATEV unter anderem, ob die Lösung DATEV-Software sinnvoll ergänzt und entscheidend auf dieser Basis über eine Partnerschaft. Fällt die Entscheidung für eine Partnerschaft, wird die Lösung auf dem DATEV-Marktplatz aufgenommen. Schnittstellen dieser Partner werden regelmäßig einer technischen Prüfung unterzogen.
Prozess-Schritte
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Der Hersteller hat für seine Lösung einen DATEV-Datenservice umgesetzt, den mindestens 25 Kunden nutzen. Alle relevanten Informationen für die Umsetzung von DATEV-Datenservices stehen über das DATEV Developer Portal zur Verfügung.
- Für die weiteren Prozess-Schritte ist unter anderem die Angabe von drei Referenzkunden erforderlich.
- Für Partnerschaften mit Anbindung an die DATEV-Lohnsoftware gilt zusätzlich:
Der Hersteller hat den DATEV Lohnaustauschdatenservice (hr:exchange) für Bewegungs- und/oder Personalstammdaten zu DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt umgesetzt und die Schnittstelle wird von mindestens 25 Kunden genutzt.
Im späteren Bewerbungsverlauf bestätigen drei Steuerberater, dass sie den DATEV Lohnaustauschdatenservice seit mindestens drei Monaten verwenden und die Daten zwischen der Hersteller-Lösung und DATEV LODAS sowie DATEV Lohn und Gehalt fachlich korrekt ausgetauscht werden („Steuerberater-Referenz“).
- Bereitstellung von Informationen
Der Hersteller stellt die von DATEV angeforderten Informationen zur Verfügung. - Prüfung durch DATEV
DATEV sichtet die Informationen, prüft diese intern und führt Gespräche mit den angegebenen Referenzkunden. - Erstgespräch
DATEV nimmt Kontakt zum Hersteller auf, um ein erstes Gespräch zur möglichen Zusammenarbeit zu führen. Bei Partnerschaften im Bereich Personalwirtschaft wird im Rahmen dieses Gesprächs auch geklärt, welche Funktionen des DATEV Lohnaustauschdatenservice von drei Steuerberatern bestätigt werden müssen und der Hersteller erhält das Formular zum Einholen der Steuerberater-Referenzen. - Produktpräsentation
In einem gesonderten Termin stellt der Hersteller seine Lösung detailliert vor. - Partnerschaftsentscheidung
Auf Basis aller Informationen entscheidet DATEV über die Aufnahme in den Marktplatz.
Weitere Schritte nach positiver Entscheidung durch DATEV
- Vertragsabschluss
Abschluss des Partnervertrags zwischen DATEV und dem Hersteller. - Technische Prüfung
Prüfung der angebundenen Schnittstelle(n) gemäß den Schnittstellenvorgaben der DATEV. - Prüfung der Hilfen und Dokumentationen für DATEV-Datenservices
Abnahme der vom Hersteller bereitgestellten Hilfen und Dokumentationen zum umgesetzten DATEV-Datenservice gemäß den Vorgaben. - Vermarktungsabstimmung
Absprache zur Vermarktung der Partnerschaft. - Listung im DATEV-Marktplatz
Aufnahme der Lösung im DATEV-Marktplatz nach erfolgreichem Abschluss der vorangehenden Schritte.