Voraussetzungen für den Erhalt des Labels

Für die Teilnahme ist die Installation des kostenfreien DATEV-Digitalisierungscockpits erforderlich. Sollte das Programm in Ihrer Kanzlei noch nicht eingerichtet sein, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige DATEV-Kundenverantwortliche bzw. Ihren Kundenverantwortlichen.

Im Anschluss kann das Digitalisierungscockpit gestartet werden. Die erzeugten Daten werden an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt und anschließend in einem Dashboard visualisiert.

Sobald Ihre Kanzlei alle erforderlichen Kriterien erfüllt, werden Sie proaktiv per E-Mail von Ihrer DATEV-Kundenverantwortung informiert.

Kriterien 2026 im Überblick

Das Digitalisierungscockpit umfasst eine Vielzahl einzelner Auswertungen. Für die Labelvergabe müssen nicht alle Werte im grünen oder orangenen Bereich liegen. Entscheidend sind die folgenden Kennzahlen:

Bereich Rechnungswesen

Digitalisierungsquote Primanotabuchungen: 80% (erhöht um 5% Punkte)

Darum geht es: Bei dieser Quote geht es darum wie viele Buchungssätze schon automatisch oder halb automatisch gebucht werden.

Das hilft: Nutzung von Lerndateien, DATEV Unternehmen Online, Automatisierungsservice Rechnungen, die Anbindung externer Schnittstellen, das Einspielen der Bank (Automatisierungsservice Bank) und die Übernahme der Lohnbuchungsbelege und der Abschreibungswerte aus ANLAG.

Als Beispiel: Eine Digitalisierungsquote bei Primanotabuchungen von 80% heißt im Umkehrschluss, dass 20% aller Buchungssätze manuell und ohne technische Hilfe gebucht werden.

Digitalisierungsquote Bank: 80% (unverändert)

Darum geht es: Bei der Digitalisierungsquote Bank wird geprüft, wie viel Prozent der Gesamtbankbuchungen elektronisch gebucht werden.In der Praxis sind hier Werte von bis zu 98% oder 99% möglich. 100% zu erreichen ist eher unwahrscheinlich, da kleinere Banken weiter manuell gebucht werden.

Das hilft: Der Einsatz vom elektronischen Bankbuchen (RZ Bankinfo) oder die Bereitstellung und Speicherung der mit PIN/TAN oder EBICS abgeholten Kontoumsätze in der DATEV-Cloud.

Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen Belegen: 75% (erhöht um 15% Punkte)

Darum geht es: Das Digitalisierungs-Cockpit prüft wie hoch der Prozentsatz aller aktiven Finanzbuchführungen ist, die digitale Belege mit den Buchungssätzen verknüpft haben.

Es werden als Basis alle Mandanten ausgewertet, die in den letzten 365 Tagen bebucht worden sind.

Das hilft: Der Einsatz von DATEV Unternehmen Online (mindestens "Belege online") und DATEV DMS oder die Dokumentenablage mit einer Verknüpfung von Belegen nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen.

Die digitale Arbeitsweise in der Buchführung ermöglicht bereits heute effiziente Prozesse und legt den Grundstein für eine automatisierte, gesetzeskonforme und kollaborative Buchführung von morgen.

Bereich Personalwirtschaft

Digitalisierungsquote Bewegungsdaten: 35% (erhöht um 10% Punkte)

Darum geht es: Es geht um die Frage wie hoch der Prozentanteil von digital bearbeiteten Bewegungsdaten im Vergleich zu allen Bewegungsdaten ist.

Das hilft

  • Monatsdaten im Rahmen von DATEV Personal: Eine der einfachsten und effizientesten Methoden zur Vorerfassung sind die Monatsdaten, die direkt in DATEV Personal erfasst werden können. Diese Lösung ist besonders praktisch, da sie nahtlos in die bestehende Software integriert ist und eine hohe Benutzerfreundlichkeit bietet.
  • Anbindung von Drittsystemen über den Lohnimportdatenservice: Eine weitere Möglichkeit ist die Anbindung von Drittsystemen über den Lohnimportdatenservice. Diese Lösung ermöglicht es, Bewegungsdaten aus externen Systemen zu importieren und direkt in eines unserer Lohnprogramme zu verarbeiten. Das ist besonders hilfreich, wenn bereits andere Softwarelösungen genutzt werden und die Datenübertragung automatisiert werden soll.
  • Konvertierung individueller Excel-Dateien zur Nutzung der ASCII-Schnittstelle (ISWL Excel Lohn-Konverter): Falls Sie eine individuelle Lösung bevorzugen, können Sie auch Excel-Dateien mit Hilfe des ISWL Excel Lohn-Konverter konvertieren und über die klassische ASCII-Schnittstelle in DATEV Lohn und Gehalt und DATEV LODAS importieren. Diese Methode bietet hohe Flexibilität, da die Excel-Datei nach den Bedürfnissen angepasst werden kann und dann einfach importiert werden kann.
  • Lohnaustauschdatenservice: Seit 31. Mai 2025 ist der Lohnaustauschdatenservice verfügbar. Diese neue Lösung ermöglicht es, Lohn- und Gehaltsdaten noch effizienter auszutauschen und zu verarbeiten. 
  • An- und Abwesenheiten in DATEV Personal: Eine weitere spannende Erweiterung ist seit 02.06.25 verfügbar: die Erfassung von An- und Abwesenheiten direkt in DATEV Personal. Diese Funktion macht es möglich, dass Anwesenheitsdaten einfach und schnell erfasst und verwaltet werden können. Dadurch lässt sich ebenfalls die Bewegungsdatenquote weiter steigern und Kanzleiprozesse werden optimiert.

Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen: 20% (erhöht um 5% Punkte)

Darum geht es: Anteil der Mandanten, die DATEV Arbeitnehmer Online einsetzen oder Lohnabrechnungen digital über eine Partnerlösung zur Verfügung stellen.

Das hilft: Die Nutzung von DATEV Arbeitnehmer Online und - je nach eingesetzter Software beim Mandanten - die Schnittstelle Lohnauswertungsdatenservice.

Bereich Steuern

Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen ESt-Belegen: 10% (erhöht um 5% Punkte)

Darum geht es: Nutzungsgrad des Programms DATEV Meine Steuern und der digitalen Bearbeitung von Belegen (über DATEV DMS und die Dokumentenablage) in der Einkommensteuererklärung. Der Betrachtungszeitraum sind die letzten 365 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums wird geprüft, wie viele Einkommensteuererklärungen mit Belegverknüpfung im Verhältnis zu allen Einkommensteuererklärungen übermittelt worden sind.

Das hilft: Der Einsatz von DATEV Meine Steuern und die Verknüpfung von digitalen Belegen aus DATEV DMS oder der Dokumentenablage in die Einkommensteuererklärung.

Automatisierte Wertübernahme, intelligente Belegerkennung und ELSTER-Verknüpfung ermöglichen eine zukunftsorientierte, sichere und strukturierte Zusammenarbeit über DATEV Meine Steuern. Nach erfolgreicher Pilotierung in Bayern wird das RABE-Verfahren nun in fast allen Bundesländern angeboten.

Bereich Kanzleimanagement

Digitalisierungsquote Rechnungsausgang: 65% (erhöht um 5% Punkte)

Darum geht es: In der Kennzahl „Digitalisierungsquote Rechnungsausgang“ werden je Kanzlei, Unternehmen bzw. Niederlassung die im Programm DATEV Eigenorganisation digital bereitgestellten Ausgangsrechnungen an die Mandantinnen und Mandanten in Relation zur Gesamtzahl der versendeten Ausgangsrechnungen gesetzt. Mit dieser Kennzahl wird der Digitalisierungsgrad des Rechnungsschreibungsprozesses in der Kanzlei analysiert.

Das hilft:

  • Verstärkte Bereitstellung der Ausgangsrechnungen als E-Rechnung.
  • Nutzung der Unterstützungsmöglichkeiten: Seminar online / Beratung online.
  • Vereinheitlichung der Kanzleiprozesse im Bereich der Rechnungsstellung durch Einführung und Nutzung von DATEV ProCheck.

NEU: Anteil E-Rechnung: 50%

Darum geht es: Um den Versand von strukturierte Rechnungen gemäß Norm EN16931 (z. B. ZUGFeRD 2.x, XRechnung), erzeugt in DATEV Eigenorganisation.

Das hilft:

  • Bereitstellung der Ausgangsrechnungen als E-Rechnung.
  • Nutzung der Unterstützungsmöglichkeiten: Seminar online / Beratung online.

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € Rechnungen nur noch im E-Rechnungsformat ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht für alle B2B-Unternehmen.