Zum Beispiel auf Visitenkarten, Briefbögen, Werbemitteln der Kanzlei oder auch auf der Kanzlei-Website zeigt das Logo die Zugehörigkeit zur DATEV.
Diese DATEV-Logos können Sie frei nutzen
DATEV-Mitglieder-Logo
Diese Logovariante können Sie für Ihre Printprodukte im Portal DATEV MyMarketing herunterladen. Bitte beachten Sie die beiliegenden Nutzungsbedingungen und Gestaltungsrichtlinien.
Zur Platzierung auf Ihrer Website verwenden Sie bitte den entsprechenden Integrationscode im Portal.
DATEV-Anwender-Logo
Jeder Gestattung durch die DATEV eG muss eine schriftliche Anfrage vorausgehen, in der die Beraternummer oder weitere Beraternummern genannt und die beabsichtigte Verwendung des DATEV-Anwender-Logos konkret beschrieben wird.
Lesen Sie dazu bitte die Hinweise zur Nutzung des DATEV-Anwender-Logos.
DATEV-Hosting-Logo
DATEV stellt Ihnen als Nutzer von Hosting-Leistungen ein DATEV-Hosting-Logo zur Verfügung. Es darf ausschließlich im Rahmen der Nutzung eines Leistungsscheins Server Betrieb zum Rahmenvertrag IT-Sourcing gemäß der Geschäftsbedingungen der DATEV eG verwendet werden.
Lesen Sie dazu bitte die Hinweise zur Nutzung des DATEV-Hosting-Logos.