Die Benutzerlizenz gibt es in drei Varianten: als Benutzerlizenz Einzelanwendung, Benutzerlizenz Set und als Benutzerlizenz unbegrenzt.

Hier erklären wir Ihnen, wie sich die einzelnen Varianten voneinander unterscheiden und wie sie eingesetzt werden können.

Grundsätzlich gilt jede Variante standortübergeifend. Das heißt, mit der Benutzerlizenz können alle DATEV-Cloud-Anwendungen oder Software an jedem Standort genutzt werden.

Benutzerlizenz Set

Die Benutzerlizenz Set ist die Lizenz zum Teilen.

Sie ist die passende Lizenz für das DATEV Basis-Angebot, das DATEV Mehrwert-Angebot oder für ein von Ihnen individuell zusammengestelltes Set aus unterschiedlichen Anwendungen.

Mit einer einzigen Lizenzzuordnung können Personen alle Anwendungen im jeweiligen Set nutzen.

Eine Benutzerlizenz Set kann einer einzelnen Person fest zugeordnet werden, oder sie wird von mehreren Personen geteilt, indem sie dynamisch zugeordnet wird. Auch hier erfolgt die Zuordnung im DATEV Lizenz-Umstellungsassistent oder nach der Umstellung in der DATEV Lizenzverwaltung online.

Benutzerlizenz Einzelanwendung

Mit der Benutzerlizenz Einzelanwendung werden einzelne Anwendungen für einzelne Personen lizenziert.

Für jede Person, die mit einer DATEV-Cloud-Anwendung oder Software, die vor Ort installiert ist, arbeitet, wird eine Benutzerlizenz Einzelanwendung benötigt. Deren Anzahl legt fest, wie viele Personen die einzelnen Anwendungen nutzen können.

Die Benutzerlizenz Einzelanwendung wird im DATEV Lizenz-Umstellungsassistenten oder nach der Umstellung in der DATEV Lizenzverwaltung online jeder einzelnen Person fest zugeordnet.

Benutzerlizenz unbegrenzt

Mit der Benutzerlizenz unbegrenzt kann eine unbegrenzte Anzahl an Personen bestimmte Anwendungen nutzen, die kostenlos sind oder einen Pauschalpreis haben.

Eine Zuordnung von Personen ist nicht notwendig.