Aufruf der Anwendung

Der Aufruf der Cloud-Anwendung erfolgt über den DATEV Arbeitsplatz, DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Einkommensteuer.

Funktionsumfang

DATEV EÜR Steuern unterstützt Sie beim Erstellen und bei der elektronischen Datenübermittlung:

  • der Anlage EÜR sowie der zugehörigen Anlagen AVEÜR und SZ und ggf. LuF
  • der Anlagen SE und AVSE (bei Personengesellschaften)

DATEV EÜR Steuern kann bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften für alle Gewinneinkunftsarten sowie für Vereine und Stiftungen genutzt werden.

Die Funktionen im Überblick:

  • Gleichzeitige Übergabe von gebuchten Kontensalden für die Anlage EÜR und von Einzelinventaren für die Anlage AVEÜR aus Kanzlei-Rechnungswesen an DATEV EÜR Steuern.
  • Bei Personengesellschaften werden zusätzlich die Anlage(n) SE und AVSE mit Einzelwerten befüllt.
  • Übernahme des Gewinns oder Verlusts in die Einkommensteuer bzw. ESt beschränkte Steuerpflicht bzw. Gesonderte und einheitliche Feststellung.
  • Sofortübermittlung oder Bereitstellung zur späteren Übermittlung der Einzelwerte an die Finanzverwaltung, entweder aus der Cloud-Anwendung oder der Einkommensteuer- bzw. Feststellungserklärung.
  • Optional ist auch die Übermittlung von Summenwerten an die Finanzverwaltung möglich.
  • Anbindung an Freizeichnung online bzw. zukünftig an MyDATEV Kanzlei zur Freizeichnung von Dokumenten (DATEV-Programme 19.0 im August 2025)
  • Senden der Auswertungen an DATEV DMS bzw. Dokumentenablage
  • Ermittlung und Übergabe der Gegenstandswerte an die Rechnungsschreibung