Lange oder häufig erkrankte Mitarbeiter - Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit
- Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers und rechtliche Sanktionen
- Erschütterung des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen
- Dauer der Entgeltfortzahlung bei Erst-/Folgebescheinigungen
- Personen-/krankheitsbedingte Kündigung
Kurzinfo
Inhalte
Beschreibung
Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vergütung des Arbeitnehmers fortzuzahlen, auch wenn dieser arbeitsunfähig erkrankt ist. Der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen und für eine bestimmte Dauer durchbrochen, um Arbeitnehmern sozialen Schutz zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit der Erkrankung des Arbeitnehmers stellen sich verschiedene arbeitsrechtliche Fragen: Wie muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit anzeigen? Wann und wie ist die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen? Wie lange und wie häufig muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten? Kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln? Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber aufgrund einer Krankheit kündigen? Ist hierfür ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement zwingende Voraussetzung?
Das Lernvideo gibt Ihnen Antworten zu diesen und weiteren Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben können.
Schon gewusst?
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Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn mit DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt im November 2025.
Themen
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Anzeige und Nachweispflichten
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AU-Bescheinigung und ihr Beweiswert
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Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
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Wartezeit
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Dauer der Entgeltfortzahlung
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Fortsetzungserkrankung und Einheit des Versicherungsfalls
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Personenbedingte/krankheitsbedingte Kündigung
Details
Teilnehmerkreis
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Kanzleiinhaberinnen und Kanzleiinhaber
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Kanzleiführungskräfte
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Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter
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Unternehmerinnen und Unternehmer
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen
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Erfahrene Anwenderinnen und Anwender in Kanzlei und Unternehmen
Fachliche Voraussetzungen
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Gute Kenntnisse in der Lohnabrechnung
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Gute Fachkenntnisse in der Personalsachbearbeitung
Zusatzinformation
Begleitunterlage zum Lernvideo
Die Begleitunterlage zum Lernvideo steht Ihnen als PDF-Dokument im Bereich "Lernmaterialien" in der DATEV Lernplattform online zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1035297.
Referent
Christian Beck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
Allgemeine Informationen Lernvideo
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Wo finden Sie die Lernvideos?
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Flatrate Lernvideo
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