Einstellung zum Jahreswechsel 2024/2025 (Neuanlage) und Jahreswechsel 2025/2026 (Jahresübernahme)
DATEV stellt die Branchenpakete für Kreditinstitute (SKR99) mit der Artikelnummer 72213 in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen ein. Zeitplan für die Einstellung des Branchenpaketes auf Basis von SKR99:
- Eine Neuanlage von Mandantenbeständen mit SKR99 ist letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2024 möglich.
- Eine Jahresübernahme von Mandantenbeständen mit SKR99 auf SKR99 ist letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2025 möglich.
Alternativen
Als Alternative bietet DATEV zum Jahreswechsel 2024/2025 das neue Branchenpaket Finanzinstitute RechKredV (SKR03/04) an.
Im neuen Branchenpaket (SKR03/04) erfolgt die Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken. Mit seiner 6-stelligen Sachkontenlänge basiert es auf dem SKR03 bzw. SKR04, ergänzt um branchenspezifische Sachverhalte laut der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV).
Darüber hinaus stehen weitere Funktionen zur Verfügung, wie:
- Finanzbuchführung auf Basis SKR03/SKR04 mit Automatikkonten und Funktionen, ergänzt um branchenspezifische Sachverhalte/Konten
- Jahresabschlussauswertungen auf Basis von Kontenzwecken nach der Formblattverordnung RechKredV und/oder Standard
- Branchenpaket unterstützt bestimmte Institutsarten
Gründe für die Einstellung
- Langjähriger Wunsch von Anwendern nach einem Branchenpaket auf Basis SKR03/04 wurde umgesetzt.
- Weitere Entwicklungen, wie z.B. Unterstützung weiterer Institutsarten sind möglich
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff „BP RechKredV“ oder schreiben Sie eine E-Mail an branchen@service.datev.de.