Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) enthält Neuerungen und Klarstellungen für Telekommunikationsanbieter sowie Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Es regelt den Datenschutz im Bereich Telekommunikation und Telemedien, einschließlich Messenger und Apps.

Das TTDSG betrifft zum Beispiel:

  • die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie von Verkehrsdaten und Standortdaten,
  • Mitteilungen zu ankommenden Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung,
  • Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten,
  • technische und organisatorische Vorkehrungen zur Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung.
Die wichtigste Neuerung durch das Gesetz bezieht sich auf Cookies (einschließlich vergleichbarer Technologien und sog. Fingerprints) und Website-Banner und betrifft damit alle, die eine Website bzw. einen Web-Shop betreiben. Daneben sind die Regelungen zum Datenschutz aus dem Telekommunikationsgesetz in das TTDSG verschoben worden, sodass auch alle Anbieter von Telekommunikation erfasst sind – das gilt auch für die digitale Kommunikation im Unternehmen und über Chats. Zu den Anforderungen an sogenannte Telemedien ist zudem eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Der Autor Dr. Jens Eckhardt erklärt detailliert, was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, um teure Bußgelder durch Missachtung des TTDSG zu vermeiden.

Inhalte (Auszug)

  • TTDSG – ePrivacy und DSGVO
  • Allgemeiner Teil des TTDSG
  • Datenschutz bei Telemedien
  • Datenschutz in der Telekommunikation
  • Straf-, Bußgeldvorschriften und Aufsicht

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