Nürnberg, 22. Dezember 2025: Die Bundesregierung hat Steuersenkungen angekündigt und zum Teil auch bereits umgesetzt. Bei den Netto-Gehältern wird davon im Jahr 2026 aber erst einmal wenig zu spüren sein. Der Blick auf die Gehaltsabrechnung offenbart geringfügige Entlastungen bei monatlichen Löhnen und Gehältern bis 5.500 Euro, während von den darüber liegenden Einkommen mehr abgezogen wird als im Vorjahr. Zwar greifen mit dem Jahreswechsel ein gestiegener Grund- und Kinderfreibetrag, die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs und die Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag, was die steuerliche Belastung senkt. Doch wie schon im Vorjahr wirken gestiegene Beiträge und Bemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen dem gewünschten Entlastungseffekt entgegen. 
 

Wie sich die Änderungen konkret in verschiedenen Gehaltsstufen auswirken, hat die DATEV eG in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet und kinderlos (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Mit der Software des IT-Dienstleisters werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 14,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland erstellt. In nahezu allen Konstellationen bleibt demnach in den Gehaltstufen bis 5.500 Euro im Jahr 2026 ein wenig mehr Netto vom Brutto übrig. Diese Entlastungen fallen allerdings sehr niedrig aus. Das größte Plus verzeichnen dabei Singles mit einem Gehalt von 5.500 Euro. Sie haben aufs Jahr gerechnet 64 Euro mehr im Geldbeutel.

Für alle Gehaltsstufen ergibt sich grundsätzlich eine höhere Belastung durch den Zusatzbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser ist zwar von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, doch im Durchschnitt steigt er noch einmal von 2,5 auf 2,9 Prozent. Dieser Anstieg führt in den Berechnungen bei Verheirateten mit einem Einkommen bis 2.500 Euro sogar zu einem leichten Minus auf dem Konto. Da in diesem Bereich noch keine Lohnsteuer anfällt, zeigen die umgesetzten steuerlichen Entlastungen bei ihnen keine Auswirkungen. So macht sich der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung stärker bemerkbar. Bei den Einkommen oberhalb von 5.500 Euro wirkt sich zusätzlich die angehobene Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro) aus, sodass diese Gehaltsgruppen durchgängig mit höheren Abzügen vom Brutto konfrontiert sind. 

Bei Gehältern von mehr als 8.000 Euro schlägt darüber hinaus noch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung (von 8.050 auf 8.450 Euro) zu Buche, was deutlich stärkere Abzüge zur Folge hat. So verzeichnen Verheiratete mit einem Monatsgehalt von 9.000 Euro das stärkste Minus. 2026 haben sie 464 Euro (kinderlos) bzw. 442 Euro (mit zwei Kindern) weniger im Portemonnaie. Einen Sonderfall bilden Singles mit einem Monatsgehalt von 8.000 Euro. In dieser speziellen Konstellation nivellieren die Senkung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags die Mehrbelastung in den Sozialversicherungen, sodass sich für sie sogar ein Plus von zehn Euro im Jahr ergibt.   

 

Die Grafik zum Download

2026 bringt unterschiedliche Nettoeffekte je Einkommenshöhe

Die Berechnungstabelle zum Download

Übersicht: Jahres-Netto-Vergleich 2025 - 2026