Datenabruf bei der Finanzverwaltung
Damit Sie die Steuerdaten Ihrer Mandanten bei der Finanzverwaltung abrufen können (Vorausgefüllte Steuererklärung, Steuerkontoabfrage), muss Ihre SmartCard (Kammermitgliedsausweis, DATEV mIDentity, DATEV mIDentity für Berufsträger, DATEV SmartCard oder DATEV SmartCard Classic für Berufsträger) als Authentifizierungs-Medium freigeschaltet sein. Ob Ihre Karte freigeschaltet ist und für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung eingesetzt werden kann, können Sie hier prüfen:
Zertifikate zur Verschlüsselung
Zur Sicherung Ihrer elektronischen Daten und der elektronischen Kommunikation (E-Mail) sollten Sie diese unbedingt verschlüsseln. Vor der ersten Verschlüsselung z. B. einer E-Mail benötigen Sie das öffentliche Verschlüsselungszertifikat Ihres Kommunikationspartners. Rufen Sie es hier ab:
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Darüber hinaus können Sie sich mithilfe der Zertifikatsabfrage alle Zertifikate Ihrer SmartCard anzeigen lassen. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Karte identifiziert wurde.