Auftrag zur Datentrennung
Die Kollegen von IT-Management informieren Sie über die vertraglichen Rahmenbedingungen einer Trennung. Senden Sie den Auftrag zur Datentrennung schriftlich an IT-Management.
Folgende Informationen müssen enthalten sein:
- gewünschter Umsetzungstermin
- wer ist zeichnungsberechtigt
- wie ist das Zielszenario (Angabe der betreffenden Beraternummern erforderlich):
- Beide Partner bleiben bei DATEVasp / DATEV-SmartIT.
- Eine Kanzlei bleibt bei DATEVasp, ein Teil wechselt zu DATEV-SmartIT.
- Eine Kanzlei bleibt bei DATEVasp, eine Kanzlei nicht.
- weitere Konstellation
Eine Kanzlei bleibt bei DATEVasp, ein Partner wechselt zu DATEV-SmartIT
Eine Kanzlei entscheidet sich für eine IT-Lösung außerhalb von DATEVasp / DATEV-SmartIT
Wechselt die vertragsführende Beraternummer, muss eine Kündigung erfolgen.
Es wird das unterschriebene Formular für den Datenabzug benötigt. Die Übergabe der Daten des sich trennenden Teils muss besprochen und geklärt werden. Die Datenübergabe erfolgt üblicherweise mit einem externen Speichermedium. Senden Sie die Kündigung an IT-Management.
Die zuvor durch den zeichnungsberechtigten Dateneigentümer definierten Daten werden auf das Speichermedium gespeichert und an den genannten Empfänger gesendet. Bei einem Wechsel zu PARTNERasp wird kein externer Datenträger benötigt.
Weitere Konstellationen
Bei allen weiteren Konstellationen hilft Ihnen gerne Ihr kundenverantwortlicher Mitarbeiter.