Aktuelle Hinweise

  • Jeder Kunde mit direkter Vertragsbeziehung zu DATEV muss aufgrund der Bestimmungen der DS-GVO die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. Sie muss unter Angabe der eigenen Beraternummer abgeschlossen werden.
  • Die Vereinbarung ist Grundlage für Verarbeitung von Daten in einem Rechenzentrum. Liegt diese nicht vor, würde dies einen Verstoß gegen die Vorschriften der DS-GVO bedeuten. Der Gesetzgeber hat hierfür einen Bußgeldrahmen in Höhe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes definiert.
  • Sollte Ihre SmartCard nicht funktionieren, nutzen Sie bitte die Kontaktdatenerfassung.