Die Vereinbarung erhalten Sie durch das Ausfüllen eines der folgenden Formulare*. Wir empfehlen den Aufruf über DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin, da somit Ihre Angaben bereits vorausgefüllt sind.
DATEV SmartCard
Formular vorausgefüllt mit DATEV SmartCard aufrufen
DATEV SmartLogin
Formular vorausgefüllt mit DATEV SmartLogin ausfüllen
Kontaktdatenerfassung
Formular manuell ausfüllen (ohne DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin)
Aktuelle Hinweise
- Jeder Kunde mit direkter Vertragsbeziehung zu DATEV muss aufgrund der Bestimmungen der DS-GVO die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. Sie muss unter Angabe der eigenen Beraternummer abgeschlossen werden.
- Die Vereinbarung ist Grundlage für Verarbeitung von Daten in einem Rechenzentrum. Liegt diese nicht vor, würde dies einen Verstoß gegen die Vorschriften der DS-GVO bedeuten. Der Gesetzgeber hat hierfür einen Bußgeldrahmen in Höhe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes definiert.
- Sollte Ihre SmartCard nicht funktionieren, nutzen Sie bitte die Kontaktdatenerfassung.