Kontenrahmen SKR 45 soziale Einrichtungen nach PBV
- Gliederungsvorschriften des § 3 Abs. 2 PBV
- Für alle ambulanten und stationären bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen
Kurzinfo
Inhalte
Beschreibung
Der DATEV-Standardkontenrahmen SKR 45 entspricht den Gliederungsvorschriften des § 3 Abs. 2 PBV und orientiert sich am Schema des DATEV SKR 04. Zusätzlich wurden Konten des Heime-Kontenrahmens SKR 99 integriert.
Der Kontenrahmen für soziale Einrichtungen nach PBV ist für alle ambulanten und stationären bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen konzipiert, die einen Versorgungsvertrag haben, d.h. deren Leistungen aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Träger können Länder, Städte, Gemeinden, Kirchen, die freie Wohlfahrtspflege oder auch privat-gewerbliche Betreiber sein.
Dem Kontenrahmen können Sie entnehmen, welche Konten mit Funktionen belegt sind. Am Ende des Kontenrahmens finden Sie die Bedeutung der Steuerschlüssel und Berichtigungsschlüssel.
Leistungen
- 0: Anlagevermögenskonten
- 1: Umlaufvermögenskonten
- 2: Eigenkapitalkonten
- 3: Fremdkapitalkonten
- 4: Betriebliche Erträge
- 5: Andere Erträge
- 6: Aufwendungen
- 7: Weitere Aufwendungen
- 8: Weitere Erträge und Aufwendungen, Vortragskonten
- 9: Statistische Konten