Art.-Nr. 32392 | Mandanten-Info-Broschüre

Stolperfallen beim Kindergeld

Hinweis- und Korrekturpflichten gegenüber der Familienkasse nachkommen
  • Mitwirkungspflichten als Bezugsberechtigter
  • Gefahr: Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Wann muss erhaltenes Kindergeld zurückerstattet werden?

Erscheinungstermin: Mai 2024

Einmalig
2,50 €
Preis- und Lieferinformationen
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Beschreibung

So einfach ist es: Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt. So kompliziert kann es werden: Wer unberechtigt Kindergeld bezieht, kann sich strafbar machen, weil er Steuern hinterzieht!

Problematisch können in diesem Zusammenhang beispielsweise Patchwork-Familien oder Wechselmodelle, aber auch Fälle werden, in denen die Eltern im In- oder Ausland getrennt leben: Gem. § 64 Abs. 2 S. 1 EStG ist nur derjenige kindergeldbezugsberechtigt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. In solchen Konstellationen ist die kindergeldberechtigte Person nicht immer leicht identifizierbar. Der tatsächliche oder vermeintliche Bezugsberechtigte muss seinen Hinweis- und Korrekturpflichten gegenüber der Familienkasse nachkommen, wenn sich an den Umständen nach der Antragstellung etwas ändert. Vernachlässigt er diese Pflicht und lässt das Kindergeld weiter "laufen", hinterzieht er Steuern. Und zwar nicht etwa "nur" leichtfertig, sondern mit Vorsatz, denn die Familienkasse weist schon "penetrant" darauf hin, dass ihr Änderungen der Verhältnisse mitgeteilt werden müssen.

Die Folgen sind wenig erfreulich: Es drohen Geldbußen und Rückforderungen bis zu zehn Jahren.

Wann Ihre Mandantinnen und Mandanten Anspruch auf Kindergeld haben, wann nicht, wann sie was der Familienkasse mitteilen müssen, um nicht in die Falle "Steuerhinterziehung" zu tappen und was sich unter Umständen mit der neuen Kindergrundsicherung ab 2025 ändern wird, erfahren Ihre Mandanten in dieser Mandanten-Info-Broschüre.

Musteranschreiben

Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.

Info & Leseprobe

Erscheinungstermin 05/2024
Seitenzahl 26
Format DIN A5

Die Visitenkarte Ihrer Kanzlei

DATEV MyMarketing

Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.

Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.

Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

Autorin

Portraitbild der referierenden Person Claudia Ossola-Haring

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring

Diplom-Kaufmann

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Dipl.-Kfm., hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim studiert und dort auch im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zum Dr. rer. pol. promoviert. Sie ist Senior-Professorin der SRH Hochschule Heidelberg (Campus Calw), war bis September 2023 Vertretungsprofessorin an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Lörrach und ist dort weiterhin als freie Dozentin tätig. Über 10 Jahre lang war sie Chefredakteurin für Steuerfachliteratur und GmbH-Publikationen. Seit 1992 führt sie ein Redaktions- und Herausgeberbüro, ist Unternehmensberaterin für Existenzgründung sowie freie Wirtschaftsjournalistin vor allem in den Bereichen GmbH, Steuern, Personal und Kommunikation.

Details & Preise

Art.-Nr. 32392 | Mandanten-Info-Broschüre

Stolperfallen beim Kindergeld

Hinweis- und Korrekturpflichten gegenüber der Familienkasse nachkommen

Erscheinungstermin: Mai 2024

Einmalig
2,50 €