Wer kennt sie nicht: Lassie, Rin Tin Tin oder die Bulldogge Spike, die den Mäuserich Jerry oft genug vor den gewalttätigen Aktionen des tollpatschigen Katers Tom bewahrt hat. Abseits der Fernseh-Hunde-Stars treten auch im echten Leben Hunde an der Seite berühmter Zeitgenossen auf. Wie Bo, der portugiesische Wasserhund des ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama, Butz, der Haushund von Arthur Schopenhauer, seines Zeichens Pudel – also der Hund, nicht der Philosoph. Oder Dash, ein King Charles Spaniel und einst Haushund von Queen Victoria.
Ob diese Hunde auch mit ins Büro durften, wissen wir zwar nicht, doch wenn Hunde in Büros und Kanzleien erlaubt sind, gibt es einige Dinge zu klären. Wir reden darüber, worauf Hundehalter und Arbeitgeber achten müssen, wie sich der Hund gesundheitsfördernd auf die Belegschaft auswirken kann und was zu tun ist, damit alle Parteien davon profitieren: Arbeitgeber, Mitarbeiter und Hund.
Redaktionsschluss: 22. Juli 2024
Gesprächspartner
- Louis Metz, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge, Treuhand Heidelberg Steuerberatungsgesellschaft
- Elena Heß, HR-Verantwortliche, Treuhand Heidelberg Steuerberatungsgesellschaft
- Markus Beyer, Coach, 1. Vorsitzender Bundesverband Bürohund e. V
Zum Weiterlesen
- Bundesjustizministerium: Tierschutz-Hundeverordnung
- Bundesverband Bürohund e.V.
- Tierschutzbund: Wieso ein Hund im Büro gut für alle ist
- Uelzener Magazin: Wo ist die Hundehalterhaftpflicht Pflicht?
- Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten