Gibt es tatsächlich neue Prüfungstechniken in der Betriebsprüfung? Methoden wie Chi²-Tests, Zeitreihenvergleiche oder Benford’s Law sind seit Jahren bekannt. Dennoch hat sich die Prüfungspraxis der Finanzverwaltung in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die eigentliche Innovation liegt weniger in neuen mathematischen Verfahren als vielmehr in einem strukturellen Paradigmenwechsel: Die digitale Betriebsprüfung verlagert den Schwerpunkt von der materiellen Ergebnisprüfung hin zur formellen Systemprüfung der elektronischen Buchführung.
Systemprüfung statt Einzelfallbetrachtung
Die moderne Betriebsprüfung analysiert nicht mehr vorrangig einzelne Geschäftsvorfälle. Vielmehr steht das gesamte EDV-gestützte Buchführungssystem des Betriebes im Mittelpunkt der Prüfung. Der Prüfer verschafft sich zunächst einen Überblick über den Aufbau und die Funktionsweise des Buchführungssystems, die Datenentstehungsprozesse, die Schnittstellen und Übertragungswege sowie interne Kontrollmechanismen. Erst auf dieser Grundlage werden gezielt Prüfungsschwerpunkte festgelegt.
EDV-Datenzugriff und IDEA-Auswertung
Durch den Datenzugriff nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Auf-bewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erhält der Prüfer Zugriff auf umfangreiche elektronische Datenbestände. Mithilfe von Prüfsoftware (z.B. IDEA) können innerhalb kürzester Zeit Buchungen gefiltert, Zeiträume analysiert, Auffälligkeiten identifiziert und statistische Abweichungen festgestellt werden. Zudem wird die Finanzbuchhaltung (FiBu) mit anderen Daten abgeglichen: den elektronischen Kassendaten, Schichtplänen, Warenwirtschaftsprogrammen, Zählwerken im Kaffeeautomaten und anderen technischen Aufzeichnungen. Alle Datenvorsysteme werden miteinander abgeglichen. Wo sind Lücken? Wo sind Widersprüche? Was spricht für Manipulationen oder unvollständige Erlöserfassungen? Was passt nicht zueinander? Wo widerspricht sich der Steuerpflichtige, der womöglich manipuliert? Hinzu kommen rund 200 sogenannte Makros, also interne Prüfprogramme der Finanzverwaltung, die unter anderem Branchenvergleiche durchführen, Abweichungen von der Richtsatzsammlung ermitteln und atypische Buchungsmuster erkennen. Die Prüfung wird damit datengetrieben und strukturiert.
Die Suche nach Auffälligkeiten
Die heutige Betriebsprüfung ist keine planlose Durchsicht von Belegen mehr. Vielmehr erfolgt eine gezielte Analyse von Risikofeldern, wie etwa einer Häufung von Rechnungen zum Jahresende, ungewöhnlich kurzen Zahlungsintervallen, fehlende Skonti, wenn diese sonst gezogen werden, hohen Barumsätzen, auffällig „glatten“ Rechnungsbeträgen und statistischen Abweichungen vom Branchendurchschnitt. Insbesondere glatte Rechnungssummen können Indizien für pauschale Leistungsabrechnungen oder unzu-reichende Leistungsbeschreibungen sein. Solche Auffälligkeiten begründen häufig Einzelfallprüfungen. Die Konsequenz: Mehr Prüfungstiefe bei gleichzeitig höherer Effizienz.
Die Formalien stehen im Vordergrund
Der wohl gravierendste Wandel liegt in der Verschiebung des Prüfungsmaßstabs. Es geht nicht mehr primär um die Frage, ob das erklärte Ergebnis materiell richtig ist, sondern vielmehr darum, ob die Daten ordnungsgemäß entstanden, verarbeitet, gespeichert und gesichert worden sind. Prüfungsrelevante Fragestellungen sind heute insbesondere:
• Wurden Geschäftsvorfälle zeitnah erfasst?
• Sind Daten unveränderbar gespeichert?
• Wann erfolgte die Festschreibung?
• Bestand zwischen Erfassung und Festschreibung eine Manipulationsmöglichkeit?
• Existiert ein dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS)?
• Wer hat Zugriff auf welche Daten?
Die formelle Ordnungsmäßigkeit rückt damit ins Zentrum der Prüfung.
Fehlende oder beschädigte Daten
Die digitale Betriebsprüfung setzt die Verfügbarkeit der Daten voraus. Liegen diese nicht vor – aus welchen Gründen auch immer – drohen erhebliche Konsequenzen. Ob Daten durch Hochwasser zerstört, technisch verloren gegangen, nicht herausgegeben werden oder sonst wie nicht verfügbar sind, ist für die steuerliche Beurteilung regelmäßig unerheblich. Fehlende Daten führen zu Aufbewahrungsverstößen – und häufig unmittelbar zur Schätzung. Die Finanzverwaltung wartet nicht auf die Klärung privater oder tatsächlicher Umstände.
Validität der Daten
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die GoBD stehen heute im Zentrum der Betriebsprüfung. Ein wesentliches Prüfungsziel ist die Beurteilung der Validität der vorgelegten Daten. Der Prüfer hinterfragt, ob die Daten belastbar sind, manipulationssicher gespeichert wurden und eine nachträgliche Veränderung technisch möglich war. Zwar bedeutet eine theoretische Manipulationsmöglichkeit nicht automatisch eine tatsächliche Manipulation. Dennoch kann bereits diese Möglichkeit das Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung erschüttern. Im Extremfall kann die gesamte Buchführung verworfen werden – mit erheblichen steuerlichen und strafrechtlichen Folgen.
Die Verfahrensdokumentation
Von zentraler Bedeutung ist die Verfahrensdokumentation. Sie muss einem sachverständigen Dritten ermöglichen, das System vollständig und nachvollziehbar zu prüfen. Eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation beschreibt insbesondere den Aufbau und die Organisation der Buchführung, das Entstehen der Daten, Datenflüsse und Schnittstellen, Verantwortlichkeiten, Kontrollmechanismen sowie Sicherungs- und Archivierungsprozesse. Eine gute Verfahrensdokumentation schafft Vertrauen und reduziert Prüfungsrisiken. Sie garantiert zwar keine rasche Beendigung einer Betriebsprüfung, kann aber deren Intensität und Schwerpunkt maßgeblich beeinflussen. Manchmal werden Betriebe sogar von der Prüfungsliste gestrichen, wenn die Kassennachschau ohne Beanstandungen bleibt, eine gute Verfahrensdokumentation vorliegt und alle Formalien eingehalten zu sein scheinen.
Fazit
Die neuen Prüfungstechniken bestehen weniger in neuen mathematischen Methoden als vielmehr in einer grundlegend veränderten Prüfungslogik. Die digitale Betriebsprüfung führt zu einer datenbasierten Risikoanalyse und systematischen Auswertung großer Datenmengen sowie einer verstärkten Fokussierung auf Formalien beziehungsweise einer gesteigerten Prüfungstiefe bei auffälligen oder unerklärlichen Details. Der entscheidende Punkt dabei: Nicht das steuerliche Ergebnis steht im Vordergrund, sondern die Ordnungsmäßigkeit der Datenentstehung und -verarbeitung. Ist dies in Ordnung, wird daraus schlussfolgernd das erklärte Ergebnis wohl auch stimmen.
Dr. Jörg Burkhard
Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Steuerrecht und für Strafrecht in eigener Kanzlei mit Standorten in Frankfurt, Wiesbaden und Taunusstein.