Fragen zur Mahnung von DATEV

Ich habe eine Mahnung erhalten, aber die Rechnung liegt mir nicht vor.

Sie können eine Rechnungskopie Ihrer DATEV-Rechnung als PDF-Beleg (im ZUGFeRD-Format) ganz bequem über die DATEV Service-Anwendung "Rechnungsdaten online" unter "DATEV Rechnung als PDF abrufen" herunterladen.

Unter go.datev.de/rechnungsdatenonline können Sie sich direkt bei "DATEV Rechnungsdaten online" anmelden.

Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1006644.

Ich habe den geforderten Betrag bereits überwiesen und trotzdem eine Mahnung erhalten. Was soll ich tun?

Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1048615.

Ich habe Ihnen ein SEPA-Mandat erteilt und trotzdem eine Mahnung erhalten / Ich habe Ihnen ein SEPA-Mandat erteilt, warum buchen Sie die offenen Beträge nicht ab?

Bitte beachten Sie, dass Ihr SEPA-Lastschriftmandat erst bei künftigen Rechnungen Anwendung findet. Die jeweils geltende Zahlungsweise können Sie Ihrer Rechnung entnehmen. Noch offene Rechnungen müssen überwiesen werden. Bestehende Forderungen werden nicht mit einem neu erteilten SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1036554.

Auf welche Bankverbindung überweise ich offene Rechnungsbeträge?

Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1048618. Wir bitten Sie, von der Zusendung von Zahlungsnachweisen abzusehen.

Fragen zur Leistungssperre

Für uns liegt eine von DATEV gesetzte Leistungssperre vor. Wie kann diese aufgehoben werden?

Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1048035.

Fragen zur genossenschaftlichen Rückvergütung

Wo finde ich meine Abrechnung zur genossenschaftlichen Rückvergütung?

Die Abrechnung der genossenschaftlichen Rückvergütung wird seit dem Geschäftsjahr 2022 ausschließlich digital bereitgestellt.

Ihre Abrechnung steht Ihnen in der Service-Anwendung Rechnungsdaten online zur Verfügung.

Unter go.datev.de/rechnungsdatenonline können Sie sich direkt bei "DATEV Rechnungsdaten online" anmelden.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Abruf finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1026956.

Wie kann ich eine E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung zum Abruf hinterlegen oder ändern?

Wenn Sie für die Benachrichtigung zur genossenschaftlichen Rückvergütung eine E-Mail-Adresse hinterlegen oder ändern möchten, können Sie dies direkt in der Service-Anwendung Rechnungsdaten online vornehmen.

Unter go.datev.de/rechnungsdatenonline können Sie sich direkt bei "DATEV Rechnungsdaten online" anmelden.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Abruf finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1026956.

Wie kann ich die Bankverbindung zur Auszahlung der genossenschaftlichen Rückvergütung hinterlegen oder ändern?

Wenn Sie für die Auszahlung der genossenschaftlichen Rückvergütung eine Bankverbindung hinterlegen oder ändern möchten, können Sie dies direkt in der Service-Anwendung "Rechnungsdaten online" vornehmen. Unter go.datev.de/rechnungsdatenonline können Sie sich direkt bei "DATEV Rechnungsdaten online" anmelden.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Abruf finden Sie im DATEV  Hilfe-Center im Dokument 1026956.

Ich habe Fragen zum Inhalt der Abrechnung der Rückvergütung. Was bedeuten die Positionen auf meiner Abrechnung der genossenschaftlichen Rückvergütung?

Bitte richten Sie Ihre Anfrage mit Angabe Ihrer Mitgliedsnummer schriftlich an folgende E-Mail-Adresse: forderungsmanagement@service.datev.de

Fragen zur Vertragskündigung

Wie kann ich meine Verträge kündigen?

Die Informationen zur Kündigung von DATEV-Programmen, Software, Hardware und Verträge finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1022633.

Ich erhalte Rechnungen von DATEV, obwohl ich bereits gekündigt habe.

Erst nach Erhalt einer Kündigungsbestätigung ist sichergestellt, dass die Kündigung von DATEV bearbeitet wurde. Sollten Sie noch keine Kündigungsbestätigung erhalten haben, konnte Ihre Kündigung möglicherweise nicht bearbeitet werden.

Zusätzlich gibt es verschiedene Gründe, wieso Sie trotz einer eingegangenen Kündigungsbestätigung weiter eine Rechnung erhalten:

  • Sie erhalten eine Quartalsrechnung und es wurde im Laufe des Quartals gekündigt. Dann handelt es sich hierbei um Ihre Abschlussrechnung.
  • Die Kündigung wird erst nach Ende der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit wirksam. Das Kündigungsdatum entnehmen Sie der Kündigungsbestätigung.
  • Es wurden lediglich die DATEV Programme von Ihnen gekündigt. Die im DATEV Rechenzentrum gespeicherten Daten werden weiter berechnet. Hierzu benötigen wir einen gesonderten Löschauftrag von Ihnen. Beachten Sie hierzu die weiteren Informationen in der Kündigungsbestätigung.

Gründe für Nichtbearbeitung der Kündigung:

  • Die Kündigung konnte nicht ausgeführt werden, weil sie von einem nicht berechtigten Geschäftspartner eingereicht wurde.
    (bspw. Mandant im Leistungsverbund, Kanzlei ohne Generalvollmacht kündigt für Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft)
  • Als Mandant im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft sind Sie eigenständig für Ihre Vertragsführung verantwortlich. Die Kündigung ist jedoch von Ihrem Steuerberater ohne Generalvollmacht eingegangen und konnte daher nicht bearbeitet werden. In diesem Fall wird nur Ihre Beraternummer zur Kündigung in 12 Monaten vorgesehen

Sollte Ihre Kündigung aus den oben genannten Gründen nicht ausgeführt werden können bzw. sind weiterhin Datenbestände im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, können Sie kündigen bzw. einen Löschauftrag über das Formular Datenlöschung senden:
 

Ich bin ein Mandant und habe eine außerordentliche Vertragskündigung von DATEV erhalten. Kann ich dennoch weiterhin mit DATEV arbeiten?

Wie sich die außerordentliche Kündigung  auf die Zusammenarbeit mit DATEV auswirkt, erfahren Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1048617

Fragen zu Insolvenzen

Ich befinde mich im Insolvenzverfahren. An wen muss ich mich wenden?

Senden Sie Ihre Anfrage inklusive Insolvenzbeschluss bitte schriftlich an folgende
E-Mail-Adresse: forderungsmanagement@service.datev.de

Wir befinden uns im Insolvenzverfahren und eine Leistungssperre liegt vor, was ist zu tun?

Die Aufhebung der Leistungssperre ist mit einer schriftlichen Kostenzusage an DATEV möglich. Die Kostenzusage muss abhängig vom Insolvenzstatus von der rechtlich verfügungsbefugten Partei erklärt werden.

Die Zusage muss sich auf die betroffenen Leistungen beziehen.

Hinweis: Wenn sich der Insolvenzstatus ändert (z. B. Übergang des vorläufigen Verfahrens zum eröffneten Verfahren), ist eine neue Kostenzusage erforderlich. In diesem Fall ändern sich die rechtliche Vertretung und Verfügungsbefugnis.

Wie können wir unsere Daten im Falle einer Betriebsprüfung sichern?

Wir unterstützen Sie im Falle einer Außenprüfung mit dem "Export steuerliche Außenprüfung RZ" (Rechnungswesen Prüfungsdaten) und der "Lohn-Archiv-DVD".

Informationen zum "Export steuerliche Außenprüfung RZ" finden Sie im DATEV-Hilfe-Center unter Dokument 1020488, zum Abruf der "Lohn-Archiv-DVD" unter Dokument 1037613.   

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Für Fragen zu Leistungssperren, Insolvenzen, Offene Posten/Kontenklärung  können Sie gerne über unseren Terminservice einen Termin mit uns vereinbaren. Sie wählen aus einem Angebot an Terminen den passenden Termin für Sie aus und unsere Service-Expertinnen und -Experten rufen Sie dann an.

Für alle weiteren Fragen nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten: