Das ist zu tun
Prüfen Sie vorab, ob die Bestände weiterhin benötigt werden oder ob auf eine Übertragung verzichtet werden kann.
Wählen Sie entsprechend die Vorgehensweise, die für Sie in Frage kommt:
- Möglichkeit 1: Speicherung der Expertisen und Berechnungen in DMS/Dokablage und die elektronisch erfassten Daten werden nicht übertragen. Damit stehen die ursprünglichen Auswertungen der Kanzlei weiterhin zur Verfügung.
- Möglichkeit 2: Kopie einer SQL-Datenbank, wenn die Beteiligten in der Kanzlei diesem zustimmen. Auf diesem Weg ist nur eine komplette Übernahme des Mandantenbestandes möglich. Zu beachten ist, dass die Expertisensysteme und das Programm EU-Vorsteuervergütung nicht multi-datenpfadfähig sind.
- Möglichkeit 3: Datentrennung beziehungsweise -zusammenführung durch DATEV. Gespeicherte Verlinkungen ins DMS / Dokablage können bei diesem Vorgehen nicht übernommen werden. Für den Mandanten ist auf dem Neusystem eine entsprechende Leistung für das Expertisensystem anzulegen. Sobald die Datenbanken durch DATEV geholt wurden, darf nicht mehr mit den Expertisensystemen gearbeitet werden.
Wenden Sie sich für diese Vorgehensweise an den Service der Expertisensysteme mittels Servicekontakt pro.
EU-Vorsteuervergütung
Prüfen Sie, ob das BOP-Zertifikat beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiterhin seine Gültigkeit besitzt oder neu beantragt werden muss.
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie, dass im Anschluss gegebenenfalls Nacharbeiten nötig sind, um ein reibungsloses Arbeiten in der neuen Umgebung zu gewährleisten. Hierzu gehört in allen Fällen die zeitnahe fachliche Endkontrolle der Daten beziehungsweise Funktionaltäten (z. B. Zugangsberechtigungen).