DATEV Vermietung und Verpachtung
- Durchgängiger Prozess vom Belegeingang bis zur Übermittlung der Steuererklärung inklusive Anlage V an die Finanzverwaltung
- Differenzierte Auswertungen für verschiedene Vermietungsobjekte
- Übergabe der Werte in die Anlage V, auch für mehrere Objekte
Inhalte
Beschreibung
Mit DATEV Vermietung und Verpachtung können Sie alle Sachverhalte rund um Vermietung und Verpachtung erfassen, auswerten und in die Anlage V der Steuerprogramme übergeben. Im Mittelpunkt steht ein durchgängiger Prozess und die Möglichkeit, weitere Automatisierungsmöglichkeiten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einzubinden, beispielsweise Bankdatenservice, wiederkehrende Buchungen und Anlagenbuchführung.
Die Lösung bietet eine Alternative zu den bisher in den Kanzleien verwendeten Einzellösungen SKR97, Einkommensteuer Belegbuchung und individuellen Kanzlei-/Zuordnungstabellen, die bereits abgekündigt und eingestellt sind.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2025 unterstützt DATEV Vermietung und Verpachtung auch vermögensverwaltende Personengesellschaften.
Voraussetzung
Die DATEV-Lösung Vermietung und Verpachtung setzt die Programme DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen voraus. Einen Überblick über DATEV Vermietung und Verpachtung erhalten Sie im Hilfe-Dokument 1025286 .
Für die Wertübergabe in die Anlage V der Steuerprogramme benötigen Sie DATEV Einkommensteuer classic oder DATEV Einkommensteuer comfort.
Hinweise zur Datenübergabe
Beachten Sie, dass bereits vorhandene Einnahmen und Werbungskosten in der Anlage V vor der Übernahme gelöscht werden. Dies betrifft auch alle Ordnungsbereiche (inkl. den Ordnungsbereich Absetzung für Abnutzung).
Für den Veranlagungszeitraum 2023 werden Summenwerte aus Kanzlei-Rechnungswesen in die Anlage V übergeben. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 werden detailliertere Werte auf Postenebene (z. B. Heizung, Straßenreinigung) aus Kanzlei-Rechnungswesen in die Ordnungsbereiche für die umgelegten Kosten, die nicht umgelegten Kosten und die sonstigen Kosten der Anlage V übernommen. Bei Verwendung der zweiten Ebene in der Kostenstellenhierarchie erfolgt eine Übergabe in die Ordnungsbereiche der Mieteinnahmen für Wohnungen und Einnahmen für andere Räume.
Ihr Nutzen
- Mehr Sicherheit bei der Erstellung der Überschussrechnung mit Blick auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit
- Zügige Auftragsbearbeitung im vertrauten Programmumfeld der DATEV-Programme
- Keine manuellen Nebenrechnungen in anderen Programmen mehr notwendig; Dadurch einfache Nachvollziehbarkeit in der Dokumentation oder auch im Vertretungsfalle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Leistungen
-
Durchgängige Prozessunterstützung für Ihre Privatmandate mit Immobilienvermietung und für vermögensverwaltende Personengesellschaften
-
Unterstützt ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Vermietungssachverhalte wie z. B. bei gemischt genutzten Immobilien - Buchführung auf Basis von SKR 03 und SKR 04
-
Differenzierte Auswertungen für verschiedene Anlässe, z. B. Gesamtobjektbewertung, Analyse von Mieteinheiten, für Bankengespräche bei Investitionen und Beratungsanlässe für den Mandanten
-
Hoher Automatisierungsgrad vom Buchen der Belege bis zur Übermittlung an die Finanzverwaltung
Hinweis
DATEV Vermietung und Verpachtung setzt die Nutzung von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen voraus.
Wie Sie DATEV Vermietung und Verpachtung einrichten, erfahren Sie in Kapitel 4 des folgenden Dokuments:
DATEV Vermietung und Verpachtung in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen