Payment mit DATEV

Verification of Payee

Ab Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Wir erklären, was Sie beachten müssen.

Schmuckbild: Mann vor dem Laptop

Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Die allgemeine technische Infrastruktur für die VoP-Prüfungen wird bereits am 5. Oktober, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht, aktiv sein. Von diesem Stichtag an werden VoP-Prüfungen durchgeführt.

Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten.

Einen Überblick erhalten Sie im Video

Änderungen in Ihrem Zahlungsprozess

Ab dem 05. Oktober 2025 ergeben sich folgende Änderungen in den Programmen DATEV Zahlungsverkehr und DATEV Bank online:

  • Bei SEPA-Sammelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung optional
  • Bei SEPA-Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend

DATEV Zahlungsverkehr - aktuelle Version notwendig

Installieren Sie die Version 11.22 von DATEV Zahlungsverkehr oder eine höhere Version.

Achtung: Ältere Versionen wurden am 01. Oktober 2025 abgeschaltet.

Änderungen beim Senden von Zahlungen mit Empfängerüberprüfung (Opt-In):

Wenn Sie EBICS nutzen:

  • Im DATEV-Programm wird der Unterschriftstyp nicht mehr geprüft.
  • Jeder Zahlungsauftrag wird direkt mit einer Transportunterschrift an die Bank übermittelt.
  • Anschließend führt die Bank eine Empfängerüberprüfung durch. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird in der neuen Zahlungsliste EBICS-Freigabe (VeU) im DATEV-Programm angezeigt.
  • In dieser Liste werden die bei der Bank liegenden und auf Freigabe wartenden Zahlungsaufträge, samt dem Ergebnis der Empfängerüberprüfung angezeigt.
  • Die zur Zahlungsfreigabe erforderlichen Unterschriften werden dann direkt in der Liste geleistet. Alternativ kann dafür auch eine andere Bankensoftware genutzt werden.
  • Das bedeutet: die SEPA-Überweisung wird zunächst ohne Unterschrift an die Bank gesendet, um die Empfängerüberprüfung durchzuführen. Danach kann die SEPA-Überweisung mit Unterschrift freigegeben werden.

Wenn Sie PIN/TAN nutzen:

  • Beim Senden von SEPA-Überweisungen mit PIN/TAN ändert sich in den DATEV-Programmen direkt nichts.
  • Die Empfängerüberprüfung wird vom Drittanbieter finAPI initiiert. Das Ergebnis der Überprüfung und die Freigabe erfolgen direkt bei finAPI.

Wenn Sie das Service-Rechenzentrumsverfahren nutzen:

  • SEPA-Sammelüberweisungen werden aus den DATEV-Programmen ohne Empfängerüberprüfung (Opt-Out) gesendet.
  • SEPA-Einzelüberweisungen: Wenn die Zahlung mit Begleitzettel gesendet wird, entfällt die Empfängerüberprüfung. Wenn die Zahlung über Online-Banking freigegeben wird, erfolgt die Empfängerüberprüfung dort.

Stornierung von Zahlungsaufträgen:

  • Wird ein Zahlungsauftrag aufgrund fehlerhafter Empfängerdaten storniert, muss er erneut angelegt und zur erneuten Empfängerüberprüfung an die Bank gesendet werden

Weitere Informationen zu den Programmänderungen finden Sie im Hilfe-Center:

Technische Unterstützung erhalten Sie bei Bedarf in folgendem Hilfe-Dokument:

Haftung und Wahlmöglichkeit

Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Betrugsfall. Werden Zahlungen freigegeben, obwohl keine Übereinstimmung vorliegt, liegt die Haftung im Falle einer Fehlüberweisung wie bisher beim Auftraggeber. Somit ändert sich das Haftungsrisiko in diesem Fall nicht.

Die Empfängerüberprüfung stellt einen zusätzlichen Schritt im Zahlungsprozess dar. Für Sammelüberweisungen hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme geschaffen: Diese Prüfung kann umgangen werden. In diesem Fall werden die Zahlungen im sogenannten Opt-out-Verfahren gesendet.

Das bedeutet für Sie:

  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
  • Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.

Lexikon

  • Verification of Payee (VoP): Teil der neuen Instant Payment Regulation (IPR). Schreibt die Überprüfung des Zahlungsempfängers bei SEPA-Überweisungen vor
  • Empfängerüberprüfung: Prüfung der Übereinstimmung von IBAN und Name (Name des Kontoinhabers) bei SEPA-Überweisungen
  • Übereinstimmung/Match: Die IBAN und der Name stimmen überein
  • Mit Abweichungen/Close-Match: IBAN und Name stimmen teilweise nicht überein (Tippfehler, phonetisch gleiche Buchstaben, etc.)
  • Keine Übereinstimmung/No-Match: IBAN und Name stimmen nicht überein
  • Opt-In: Die Empfängerüberprüfung ist aktiviert
  • Opt-Out: Die Empfängerüberprüfung ist deaktiviert

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