Art.-Nr. 32698 | Mandanten-Info-Broschüre

Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung

Datenzugriffsrechte der Finanzbehörde und Mitwirkungspflichten
  • Datenzugriffsrechte im Rahmen einer Außenprüfung, Umsatzsteuer-Nachschau und Kassen-Nachschau
  • Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten
  • Folgen bei Nichtbeachtung

Erscheinungstermin: Oktober 2025

Einmalig
2,25 €
Preis- und Lieferinformationen
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Beschreibung

Die Finanzverwaltung hat in Deutschland umfassende Datenzugriffsrechte abhängig von der Art des Aufzeichnungssystems, dem jeweiligen Verwaltungsverfahren und dem betroffenen Prüfungszeitraum.

Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen gem. § 147 Abs. 1 AO mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystem erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen.

Für Kassen-Nachschauen bestehen für den Amtsträger aufgrund des § 146b AO verminderte Datenzugriffsrechte. Für die Umsatzsteuer-Nachschau gelten wiederum die Regelungen des § 27b UStG.

Es ist daher wichtig, dass die elektronischen Daten sicher und vollständig gespeichert sind. Alle steuerrelevanten Informationen sollten korrekt und nachvollziehbar sein. Eine ordnungsgemäße Dokumentation schützt vor möglichen Problemen im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau.

Die Finanzverwaltung darf die Daten Ihrer Mandantinnen und Mandanten auf verschiedene Weise einsehen: Sie kann unmittelbar auf das System Ihrer Mandanten zugreifen, mittelbar mit der Unterstützung Ihrer Mandanten Einsicht nehmen oder die Datenüberlassung eines maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträgers verlangen.

Die Mandanten-Information informiert Ihre Mandanten, welche Datenzugriffsrechte die Finanzverwaltung hat und welche elektronischen Daten der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden müssen, um der nächsten Betriebsprüfung, Kassen- oder auch Umsatzsteuer-Nachschau gelassen entgegensehen zu können.

Musteranschreiben

Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.

Kurzinfo

Erscheinungstermin 10/2025
Seitenzahl 14
Format DIN A5

Die Visitenkarte Ihrer Kanzlei

DATEV MyMarketing

Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.

Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.

Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

Autor

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Silvan Schäfer

LL.M., Diplom Finanzwirt (FH)

Silvan Schäfer hat sich als Betriebsprüfer auf die Prüfung bargeldintensiver Branchen und die Vorsystemprüfung spezialisiert. Neben der Tätigkeit als Betriebs- und Kassenprüfer für die Finanzverwaltung NRW ist er zudem als Dozent für Kassen-, Konzern-, Firmenzusammenhanglehrgänge, als Multiplikator für Business Intelligence/Power BI und als Fachprüfer für Prüftechnik zur fachlichen Betreuung und Unterstützung der Amtsbetriebsprüfer-/innen im Bereich der Prüftechnik und Prüfmethodik für die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen im Einsatz.

Details & Preise

Art.-Nr. 32698 | Mandanten-Info-Broschüre

Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung

Datenzugriffsrechte der Finanzbehörde und Mitwirkungspflichten

Erscheinungstermin: Oktober 2025

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