Abrufarbeit und alternative Gestaltungsmöglichkeiten beim flexiblen Einsatz von Aushilfen
- Rahmenbedingungen der Abrufarbeit
- Abgrenzung insbesondere zu Arbeitszeitkonten und Rahmenverträgen ohne Arbeitsverpflichtung
- Phantomlohnrisiken bei Abrufarbeit und deren Vermeidung
Kurzinfo
Inhalte
Beschreibung
In vielen Branchen besteht ein dringendes Bedürfnis nach flexibel einsetzbaren Mitarbeitenden, da der Arbeitsbedarf oft schwer planbar ist. Häufig werden hierfür Aushilfen im Rahmen eines Minijobs oder in sonstiger Teilzeit beschäftigt.
Der Gesetzgeber hat im § 12 TzBfG den Sonderfall der sogenannten „Arbeit auf Abruf“ geschaffen und hierfür strenge Regelungen vorgegeben. Diese sollen sowohl den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers als auch dessen Freizeit schützen.
In der Praxis herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Gestaltungen des Arbeitsverhältnisses tatsächlich eine „echte“ Abrufarbeit darstellen. Beispielsweise ist in diesen Fällen eine konkrete wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren – andernfalls wird eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche fingiert.
Das Lernvideo gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Abrufarbeit und zeigt, welche anderen Gestaltungsmöglichkeiten für den flexiblen Einsatz von Aushilfen bestehen. Bei „echter“ Abrufarbeit wird auch auf das Risiko des Phantomlohns eingegangen.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn
Dieses Thema war Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn im November 2024.
Schon gewusst?
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Themen
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Vorliegen einer Abrufarbeit
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Abgrenzung zu sonstiger Arbeitszeitflexibilisierung bei Einsatz von Aushilfen
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Gesetzliche Vorgaben bei „echter Abrufarbeit“ nach § 12 TzBfG
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Nachzahlungsansprüche und Phantomlohn
Details
Teilnehmerkreis
- Kanzleiinhaberinnen und Kanzleiinhaber
- Kanzleiführungskräfte
- Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter
- Unternehmerinnen und Unternehmer
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen
Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Zusatzinformation
Begleitunterlage zum Lernvideo
Die Begleitunterlage zum Lernvideo steht Ihnen als PDF-Dokument im Bereich "Lernmaterialien" in der DATEV Lernplattform online zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1035297.
Referent
Christian Beck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
Allgemeine Informationen Lernvideo
Verfügbarkeit des Lernvideos
Das Lernvideo steht Ihnen nach Abschluss der Bestellung auf der DATEV Lernplattform online zur Verfügung. Sollte das Lernvideo zum Buchungszeitpunkt noch nicht verfügbar sein, erhalten Sie eine gesonderte Benachrichtigung, sobald dieses bereitgestellt wird.
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