Genossenschaften sind in Deutschland vergleichsweise rar – und daher etwas Besonderes. Bundesweit sind rund 7.000 solcher Zusammenschlüsse registriert. Damit bilden sie einen recht geringen Anteil unter den fast 3,5 Millionen Unternehmen. Dabei bieten Genossenschaften wie DATEV einzigartige Stärken: gebündelte Expertise, Interessenvertretung und vor
allem Mitbestimmung. Alle Mitglieder profitieren gleichermaßen von sicheren, effizienten Lösungen und haben ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen.

Bei DATEV-Veranstaltungen stehen stets die Mitglieder im Mittelpunkt, etwa beim DATEV KanzleiCamp, bei eXpert4future oder beim DATEV-DigiCamp. Es geht um den Dialog mit den Gästen, Mitglieder sollen ihre Perspektiven einbringen können. In den Kollegenforen können sie selbst aktiv Veranstaltungen leiten, andere Steuerberater informieren – virtuell oder vor Ort zu Spezialthemen wie KI im Kanzleialltag, Digitalisierung oder über Strategien, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Damit die Interessen der mehr als 40.000 Mitglieder angemessen vertreten werden, wählen sie alle vier Jahre mehr als 200 Vertreter, die sie in der Vertreterversammlung repräsentieren. Gewählt wird innerhalb definierter Bezirke. Um gewählt werden zu können, benötigt man zunächst zehn Nominierungsstimmen, später dann im zweiten Wahlgang eine Mehrzahl der Stimmen. Erreicht kein Kandidat die zehn Nominierungsstimmen, kann der betreffende Bezirk keinen Vertreter entsenden. Die nächste Vertreterwahl steht 2027/2028 an. Beteiligen Sie sich daran, indem Sie wählen oder sich selbst zur Wahl aufstellen, um sich aktiv in der Genossenschaftsarbeit einzubringen.

Interessen der eigenen Kanzlei stärken

Diese Gremienarbeit ist der unmittelbare Weg, um die Interessen der eigenen Kanzlei zu vertreten. Wer in die Vertreterversammlung gewählt wird, hat direkten Einfluss auf Entscheidungen und Wahlen, wie etwa die zum Aufsichtsrat der Genossenschaft.

Zudem besteht die Möglichkeit, in den Vertreterrat gewählt zu werden. Dieser berät den Vorstand aus Anwendersicht. Er diskutiert mit ihm Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Mitglieder und gibt Empfehlungen auf den Gebieten der Software, der Dienstleistungen und der gesamten Mitgliederbetreuung.

Um den satzungsgemäßen Beratungsauftrag zielgerichtet ausführen zu können, wählt der Vertreterrat für vom Vorstand definierte Geschäftsfelder zusätzlich Prozessverantwortliche. Sie beraten unter anderem in der Entwicklung und der Marktstrategie der zu betreuenden Prozesse und Produkte innerhalb der Workstreams und sorgen so für Transparenz innerhalb des Vertreterrats.