Umstellung Berechnungsgrundlage Teamservice
Für die Service-Dienstleistung Teamservice passen wir nicht nur den Preis, sondern auch die Berechnungsgrundlage an.
Bis zum 31.10.2025 galt:
Der Teamservice classic nutzt die Betriebsstättenlizenz mit PC-Staffel. Der Vertrag wird je Standort abgeschlossen. Innerhalb des Standortes zählen wir die Anzahl der PCs. Der PC-Zähler startet für jeden Standort neu.
Seit dem 01.11.2025 gilt:
Wir stellen auf eine standortübergreifende Berechnung um. Der Vertrag gilt für alle kanzleigenutzten Standorte innerhalb einer Mitgliedschaft oder alle Standorte eines Unternehmens.
Die Gesamtmenge der PCs, also über alle Standorte hinweg, bildet die Basis für den Preis.
Preise:
Auf go.datev.de/preisliste finden Sie die aktuelle Preisliste.
Beispiel Berechnungsgrundlage
Im Beispiel in der Grafik ist der Hauptsitz in Nürnberg; in Hamburg und Köln gibt es weitere Standorte. Nach der alten Berechnungsgrundlage haben der Hauptsitz in Nürnberg und der Standort in Hamburg je einen Teamservice-Vertrag abgeschlossen. Die Anzahl der PC-Zähler wird für Nürnberg und für Hamburg separat ermittelt. Der Standort in Köln hat keinen Teamservice-Vertrag abgeschlossen. Auf Basis der neuen Berechnungsgrundlage gilt der Teamservice-Vertrag für alle drei Standorte: Nürnberg, Hamburg und Köln. Die Anzahl der PC-Zähler wird für alle drei Standorte in Summe ermittelt.
Antworten auf die häufigsten Fragen
1. Welche Vorteile ergeben sich durch die neue Berechnungsgrundlage?
Bisher konnten nur Standorte mit einem Teamservice-Vertrag die Leistungsvorteile des Teamservice nutzen:
- zentrale Eingangskanäle für alle Fragen zu den DATEV-Produkten
- kalkulierbare Kosten durch eine feste Monatsgebühr
- Kontaktdaten der Teamservice-Ansprechpartner
Ein Standort ohne Teamservice-Vertrag kann bei Bedarf beispielsweise den kostenpflichtigen Programmservice kontaktieren. Damit Sie den Teamservice ortsunabhängig und flexibel nutzen können, seit 01.11.2025 die Gesamtmenge der PC-Zähler aller kanzleigenutzter Standorte einer Mitgliedschaft oder aller Standorte eines Unternehmens als Berechnungsgrundlage.
2. Kann ich einzelne kanzleigenutzte Standorte oder PCs ausschließen?
Nein, das ist nicht möglich. Ein Teamservice-Vertrag kann ab 01.11.2025 nur noch für alle kanzleigenutzten Standorte einer Mitgliedschaft bzw. alle Standorte eines Unternehmens abgeschlossen werden. Gleiches gilt für die Anzahl des PC-Zählers: Die Gesamtmenge der PC-Zähler bildet die Basis für den Preis und kann für den Teamservice-Vertrag nicht niedriger angegeben werden. Wir orientieren uns dabei an den Produkten. Alternativ können Sie den kostenpflichtigen Programmservice nutzen. Weitere Serviceangebote finden Sie unter go.datev.de/service.
3. Wie wurde über die Änderungen informiert?
Kundinnen und Kunden mit einem bestehenden Teamservice-Vertrag haben wir mehrfach per Servicebrief informiert. Wir haben die uns bekannte zentrale Adresse des Mitglieds bzw. Unternehmens angeschrieben. Hier sollte entschieden werden, ob der Teamservice ab 01.11.2025 weiterhin zu den geänderten Konditionen genutzt werden soll. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier.
4. Was passiert mit meinem Teamservice individual-Vertrag?
Sie haben einen Teamservice individual-Vertrag wie beispielsweise „Zusage 2-Stunden Reaktionszeit“ abgeschlossen? Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die neuen Vertragskonditionen zu klären. Die Preisanpassungen nehmen wir sowohl für Teamservice classic als auch Teamservice individual vor.