Hinweise zur Umstellung

DATEV hat sich im betrieblichen Rechnungswesen entschieden, die Werte für Jahresabschlüsse auf Basis von Kontenzwecken aufzubereiten.

Die Wertaufbereitung von Fremddaten in Abschlussprüfung comfort / classic wird ausschließlich auf der Basis von Zuordnungstabellen durchgeführt. Wartung und Bereitstellung von gesetzlich aktuellen Standardzuordnungstabellen ab dem Geschäftsjahr 2026 werden von DATEV eingestellt. Dadurch fehlt ab diesem Zeitpunkt die Grundlage zur gesetzlich aktuellen Wertaufbereitung der importierten Fremddaten.

Infolgedessen wird der Fremddaten-Import nach dem Wirtschaftsjahr 2026 mit folgenden Einschränkungen möglich sein:

 

  • Die Übermittlung von E-Bilanzen ist ab dem Geschäftsjahr 2026 (Wirtschaftsjahresbeginn 01.01.2026) auf Basis von Zuordnungstabellen nicht mehr möglich.
  • Die Übermittlung an Banken (DiFin) ist ab dem Geschäftsjahr 2026 (Wirtschaftsjahresbeginn 01.01.2026) auf Basis von Zuordnungstabellen nicht mehr möglich.
  • Die Übermittlung an das Unternehmensregister (EHUG) ist ab dem Geschäftsjahr 2027 (Wirtschaftsjahresbeginn ab 01.01.2027) nicht mehr möglich.
  • DATEV stellt ab dem Wirtschaftsjahr 2026 keine gesetzlich aktuellen Standardzuordnungstabellen bereit. Die manuelle Pflege gesetzlicher Änderungen der bestehenden Zuordnungstabellen ist möglich.

Die Nutzung der Programmverbindung zu den Steuerprogrammen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und zum Zusatzmodul Latente Steuern ist letztmalig für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2023 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: go.datev.de/leistungsaenderung-steuerschnittstellen.

Für Neumandate empfehlen wir Ihnen ab sofort den Datenimport in Kanzlei-Rechnungswesen. Anleitungen zum Import von Neumandaten finden Sie im Umstellungsfahrplan unter Punkt 2.

Wie Sie den Datenimport bei bestehenden Mandaten auf Kanzlei-Rechnungswesen umstellen, erfahren Sie im Umstellungsfahrplan unter Punkt 3.

Umstellungsfahrplan

Der Umstellungsfahrplan unterstützt Sie in den 4 Phasen Ihrer Umstellung.

1. Informieren und vorbereiten

Voraussetzung zur Umstellung

Das Programm Kanzlei-Rechnungswesen ist installiert.

Entscheidung zum Datenimport treffen

Sie erhalten von Ihrem Mandanten Fremddaten in Form einer Summen- und Saldenliste. Der Hilfe-Bot unterstützt Sie bei folgenden Entscheidungen:

  • In welches Programm soll die Summen- und Saldenliste importiert werden?
  • Mit welchem Standardkontenrahmen (SKR) soll gearbeitet werden?

Unterstützungsangebot

Zur Analyse der vorhandenen Abschlussbestände können Sie das Fremddaten-Analyse-Tool nutzen. Sie finden es über Basisdienste | Analyse Fremddaten-Import.

2. Neumandate importieren

Import in Kanzlei-Rechnungswesen

Wir empfehlen Ihnen, Neumandate immer in Kanzlei-Rechnungswesen zu importieren. So stellen Sie sicher, dass die Abschlussdaten gesetzlich aktuell aufbereitet werden und Sie künftig alle Schnittstellen ohne zusätzlichen Nachbearbeitungsaufwand nutzen können.

Import Neumandat mit SKR03 / SKR04

Wie Sie Summen- und Saldenlisten von Neumandaten mit SKR03 / SKR04 in Kanzlei-Rechnungswesen importieren, erfahren Sie hier.

Import Neumandat mit SKR99

Wie Sie Summen- und Saldenlisten von Neumandaten mit SKR99 in Kanzlei-Rechnungswesen importieren, erfahren Sie hier.

Import Neumandat mit SKR03 / SKR04 mit Überleitung

Wie Sie Summen- und Saldenlisten von Neumandaten mit SKR03 / SKR04 mit Überleitung in Kanzlei-Rechnungswesen importieren, erfahren Sie hier.

Hinweis: Diese Anleitung ist gültig für Bestände mit alphanumerischen Konten und für numerische Bestände mit einer Sachkontennummernlänge > 8.

Unterstützungsangebote

3. Bestehende Mandate umstellen

Import bestehendes Mandat mit SKR03 / SKR04

Die einzelnen Prozessschritte für die Umstellung des Datenimports eines bestehenden Mandats nach Kanzlei-Rechnungswesen mit SKR03 / SKR04 finden Sie im Dokument 9304948.

Import bestehendes Mandat mit SKR99

Die einzelnen Prozessschritte für die Umstellung des Datenimports eines bestehenden Mandats nach Kanzlei-Rechnungswesen mit SKR99 finden Sie im Dokument 9304961.

Import bestehendes Mandat mit SKR03 / SKR04 mit Überleitung

Die einzelnen Prozessschritte für die Umstellung des Datenimports eines bestehenden Mandats nach Kanzlei-Rechnungswesen mit SKR03 / SKR04 mit Überleitung finden Sie im Dokument 9305550.

Hinweis: Diese Anleitung ist gültig für Bestände mit alphanumerischen Konten und für numerische Bestände mit einer Sachkontennummernlänge > 8.

Unterstützungsangebote

4. Nacharbeiten

Dokumentvorlagen auf Kontenzweck umstellen

Wie Sie bestehende Dokumentvorlagen auf Basis von Zuordnungstabellen für die Nutzung mit dem Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken speichern, erfahren Sie im Dokument 1004697.

Berichte anlegen

Nach dem Import der Abschlussdaten in Kanzlei-Rechnungswesen legen Sie Ihre Berichte auf Basis der umgestellten Dokumentvorlage neu an. Eine Anleitung dazu finden Sie im Dokument 9220584.

Berichte per Jahresübernahme anlegen und nacharbeiten

Wenn Sie eine Jahresübernahme Ihres bestehenden Berichts durchführen, müssen die kontenzweckspezifischen Anpassungen jeweils im Bericht vorgenommen werden. Wie Sie die notwendigen Anpassungen vornehmen, erfahren Sie in diesem Dokument 1018224.

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